125 ccm mit (34) Ps offen fahren trotz A1 Schein.
Hallo
Ich hätte mal da eine Frage und zwar die wäre .. ich habe den A1 Schein gemacht also 11 Kw / 15 Ps 125er Also ich darf eine 125er mit nicht mehr als 11kw / 15 Ps fahren doch Wenn ich mir z.B. eine Aprilia Rs 125 hole die 28-34 Ps hat. und damit offen fahren Würde. Ohne die Drosslung auf 15 Ps könnten die Polizisten das irgendwie checken, Wenn die eine einfache Verkehrskontrolle machen :) ?
(Ich weiß das es illegal ist, ist ja auch nur so eine Frage weil sie mir öfters durch den Kopf geht,also bitte nicht´s falsches denken)
2 Antworten
Also ich kenne selber jemanden, der die RS damals mit 17 offen gefahren hat. Er hat halt Glück gehabt, er ist nie erwischt worden und es ist nie aufgefallen.
Aber du musst bedenken: Für dieses Bike reicht der A1 Führerschein natürlich nicht aus, wenn sie offen ist. Es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und das ist eine Straftat.
Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird es sicher niemandem auffallen. Wenn du aber an Polizeibeamte gerätst, die auf Motorradkontrollen geschult sind, dann wars das. Habe ich diese Saison auch mehrmals erlebt. Mir haben sie damals eine reingedrückt, weil ich auf meiner CBR1100XX eine Racingscheibe ohne ABE montiert hatte. Die Ausreden, mit denen ich sonst alle anderen Polizeibeamten ruhig gestellt habe, haben bei denen nicht funktioniert. Die wussten genaustens Bescheid.
Angenommen du wirst von der Polizei gestoppt und es besteht der Verdacht, dass die Maschine offen ist. Dann reicht dieser Verdacht theoretisch schon aus, um die Maschine zu beschlagnahmen oder sie vor Ort Probe zu fahren. Wird dies gemacht und kommt dann bei einer Untersuchung durch einen Sachverständigen bzw. bei einer Probefahrt vor Ort raus, dass die Maschine 19 PS mehr hat, als du mit dem A1 fahren dürftest, dann siehst du alt aus. Genauso wie wenn du mit über 120 km/h in eine Radarfalle fährst.
Wenn du erwischt wurdest und man dir den Straftatbestand nachweisen kann, dann hagelt es eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, 6 Punkte in Flensburg, 1-3 Monate Fahrverbot, ein saftiges Bußgeld und außerdem noch eine Nachschulung sowie eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, da du noch den Führerschein auf probe hast.
In Einzelfällen kann sogar eine MPU angeordnet werden oder eine Haft- bzw. Bewährungsstrafe verhängt werden. Das kann z.B. passieren, wenn du mit der offenen Maschine einen Unfall mit Personen- und/oder Sachschaden verschuldest. Wenn sowas passiert, wird die Maschine in jedem Fall untersucht, um festzustellen, ob sie offen war oder nicht. Und ist dies der Fall, wird sich in dieser Situation auch deine Versicherung querstellen und eine Regresszahlung von bis zu 5000€ oder mehr von der fordern.
Ja das könnten die checken. Erstens durch ne Geschwindigkeitsmessung und dann durch mobile Prüfstände, die auch ab und an im Einsatz sind.
Aber die Gefahr erwischt zu werden, ist trotzdem rel. gering, wenn du dich an die Verkehrsregeln hälst.
Dankeschön für die Antwort, damit müsste jetzt die Frage auch Beantwortet sein :)