1&1 macht ärger
hallo
ich hatte letzte woche neuen handyvertrag gemacht, habs dann innerhalb 1-2 Tagen widerrufen nachdem die Hardware da war und ich doch nicht damit zufrieden war. Anzahlung war 49,99€. Das hatten die sofort vom Konto abgebucht, habs dann bei der Bank zurück gebucht. Weil das bereits stoniert wurde, Telefonisch und schriftlich. Und heute bekam ich eine Mahnung das sie die 49,99€ nicht abziehen konnten. Ich habe denen gesagt das sie es nicht abziehen dürfen, da Ich den Vertrag widerrufen habe. Und das wollen die nicht einsehen und verlangen trotzdem 49,99€. Desweiteren musste ich als Paket(versichert) zurückschicken was ich auch selber zahlen musste (6,90€) versand. So..was soll ich jetzt tun? ich werde ja total verarscht
3 Antworten
Du wirst nicht verarscht sonder hast einfach Mist gebaut. Eine Rückbuchung mach nur bei einer Fehlabbuchung Sinn nicht aber bei einer Berechtigten Abbuchung. Du bist vom Vertrag zurück getreten, das Berechtigt dich aber nicht jetzt einfach eine für den Vertragspartner mit nicht unerheblich Kosten Verursachende Rückbuchung in die Wege zu leiten. Dir steht beim Rücktritt zwar der bereits gezahlt Betrag zu nur musst du dann schon eine Angemessene Zeit auf die Rücküberweisung warten. Hier geht es um eine Rücktritt von einem Vertrag und die 6,90€ wirst du tatsächlich selber Tragen müssen, es sei den es wäre Vertraglich etwas anders vereinbart, Du wirst zusätzlich die Gebühren für die unberechtigte Rückbuchung zahlen müssen. Du solltest beim nächsten mal bei eine Rücktritt vom Vertrag nicht sofort alle Abbuchungen wider rückgängig machen sonder warten bis das Geld gutgeschrieben wird, falls das zu lange dauert solltest du mit setzen einer angemessen Frist noch einmal eine Rückerstattung an mahnen und erst dann würde ich an eine Rückbuchung denken.
vor allem entstehen durch eine rückbuchung kosten beim versender. erstmal alles einpacken, widerruf und dann geld zurück, was eben auch dauern kann. aber sich vielleicht mal vorher überlegen sowas zu tun, denn jeder vertrag ist ein rechtsgeschäft- und sowas ist immer auch ein negativ eintrag in der schufa
Ganz so einfach ist das nicht mit dem negativen Schufaeintrag, dann doch nicht,
Dein großer Fehler war, das du die Lastschrift zurück gebucht hast. Jetzt ist bei 1&1 ein schönes durcheinander in der Buchhaltung. Du hättest warten müssen bis die dir dein Geld zurück überweisen. Die Rückbuchung war bestimmt auch icht mit 1&1 agesprochen?