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Zunächst bleibt festzuhalten, dass die neuen Mitglieder natürlich vollwertige Mitglieder sind und diese natürlich einen Anspruch auf die Teilnahme am gesamten Vereinsleben haben. Zweitens handelt Euer Vorsitzender offensichtlich gegen die Satzung, denn dort ist ja wohl festgehalten, dass der Vorstand Beschlüsse fast. Natürlich kann eine Situation eintreten, in der auch ein Vorsitzender den verein allein führt. Z.B. wenn die anderen Vorstandsmitglieder die konstruktive Zusammenarbeit verweigern. Danach sieht es bei Euch wohl aber eher nicht aus. Setzt sich der Vorsitzende durch sein Handeln über die Satzung hinweg, so müsst ihr ihn abwählen. Die Betroffenen "neuen" Mitglieder können sogar klagen. Da der Vorsitzende damit auch dem verein einen Nachweisbaren Schaden zufügt, kann er sein Amt nicht mehr gemäß der Satzung ausüben und sollte schnellstens seines Amtes enthoben werden. Ein entsprechender Antrag kann von einem jeden Mitglied des Vereins gestellt werden. Ob zusätzlich der Vereinsausschluss erfolgen muss, obliegt Eurer Entscheidung - folgerichtig wäre es wohl so.