" im bestem beiderseitigen Einvernehmen"? Richtige Grammatik im ganzen Satz-Zusammenhang?

5 Antworten

Version Nr. 2 ist richtig. Allerdings ist der Satz inhaltlich äußerst fragwürdig.


Denn "zum heutigen Tage" weist auf eine fristlose Kündigung hin. Da passt "im besten, beiderseitigen Einvernehmen" natürlich nicht.

Außerdem fehlt ein Komma, das ich unten eingefügt habe.

Das aber nur nebenbei.

Wie andere richtigerweise geschrieben haben, ist Nr. 2 korrekt.
Wenn du jetzt rein grammatikalisch wissen willst warum, liegt es daran, dass im Satz der Dativ durch das „im“ schon sichtbar ist (steht für „in dem“, das „dem“ wiederum ist die Dativform von „das“). Da der Dativ schon daran erkennbar ist, bekommen alle Adjektive dann nur ein „n“ als Endung.
Was den Sinn des Satzes angeht, siehe die anderen Antworten ;-)

Der zweite, aber der ganze Satz ist eher fragwürdig. Er drückt den Wunsch aus, dass das Arbeitsverhältnis im Streit auseinanderginge.


goofyco 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 14:20


"Wir bedauern, dass das Arbeitsverhältnis im besten beiderseitigen Einvernehmen endet".  Wäre dieser Satz inhaltlich sinnvoller. Es soll ein Vergleich ausgedrückt werden und bedauern.


0
priesterlein  24.04.2017, 14:23
@goofyco

"Einvernehmen" ist schon etwas beidseitiges. Und wenn es so toll war, dann bedauert man nicht die Tatsache, dass die Trennung einvernehmlich geschah. Bitte trenne "bedauern" von "einvernehmlich".

Wie wäre folgende Alternative:

Das Arbeitsverhältnis endet im besten Einvernehmen. Wir bedauern, ihn zu verlieren.

2
goofyco 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 14:58
@priesterlein

Wie kommt es dann dass die Formulierung "besten beiderseitigem Einvernehmen" tausendfach in Arbeitszeugnissen verwendet wird. Dass bedauern nicht dazu passt, da stimme ich zu

0
priesterlein  24.04.2017, 15:01
@goofyco

Weil sie es alle an der selben Stelle nachschauen und dort jemand dachte, dass das eine gute Idee wäre, weil er nicht weiß, wie es lauten könnte. Unsicherheit verleitet oft dazu, mehr Wörter als nötig zu verwenden und Redundanzen aufzubauen.

2
goofyco 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 15:14
@priesterlein

Der "Leser" in der Personalabteilung weiss das bestimmt auch nicht so gut wie du, dann ist es vielleicht sicherer den "falschen" Standard zu verwenden. ;-) Danke jedenfalls

0
priesterlein  24.04.2017, 15:15
@goofyco

Also noch mal extra für dich:

Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen, besten Einvernehmen. Wir bedauern, ihn zu verlieren.

1

"Wir bedauern, dass das Arbeitsverhältnis (zum heutigen Tage im besten beiderseitigem Einvernehmen) beendet wurde."

Die Teile in der Klammer ergeben für mich keinen gesteigerten Sinn.


goofyco 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 14:21

"Wir bedauern, dass das Arbeitsverhältnis im besten beiderseitigen
Einvernehmen endet".  Wäre dieser Satz inhaltlich sinnvoller. Es
soll ein Vergleich ausgedrückt werden und bedauern.

0
earnest  25.04.2017, 18:16
@goofyco

Nein.

Bedauert wird ja wohl nicht das gute Einvernehmen, sondern die Beendigung der Tätigkeit (falls das keine Krokodilstränen sind).

0

Nur Satz 2 ist grammatisch richtig - aber inhaltlich fragwürdig.

Wird hier bedauert, dass das AV heute beendet wurde? Oder wird bedauert, dass es einvernehmlich beendet wurde (falls das denn der Fall war)?

Sehr seltsame Formulierung...

Gruß, earnest