Zerstörung einer Glasscheibe?

13 Antworten

Kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist die Haftpflicht für den für fremde Schlösser entstandenen Schaden zuständig und die Hausrat für den durch den Verlust von Schlüsseln für eigene Schlösser verursachten Schaden (Achtung: Zusatzleistung).

Das Einschlagen der Scheibe kann durchaus günstiger sein als der Schlüsseldienst. Oder zumindest kann es sein, dass du das zumindest in diesem Moment für eine gute Idee gehalten hast und auch halten durftest. Auch wenn sich dann nachträglich herausstellt, dass die Scheibe teurer ist als es der Schlüsseldienst gewesen wäre, kann eine Erstattungspflicht der Versicherung bestehen.

Zitat aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK für die Hausratversicherung:

"Wir ersetzen Kosten für Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften. Das gilt auch dann, wenn diese Maßnahmen erfolglos geblieben sind." (Nr. 3.1.9)

Zitat aus den Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung Basis der Allianz:

"Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:

• Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.

• Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht." (Punkt 5.2)

Also ja, du kannst dir auch statt des Schlüsseldienstes den Ersatz der Scheibe zahlen lassen. Aber ich würde mir das recht gut überlegen. So eine neue Scheibe kann arg ins Geld gehen. Ist aber natürlich unbestritten die schnellere Methode.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Nein, zahlt keine Versicherung. Und, je nach Fensterscheibe, ist auch ein Schlüsseldienst billiger.

Nein. Den Schlüsseldienst (der günstiger wäre) zahlt auch keine Versicherung.

Kein Versicherungsschutz bei Vorsatz
Angenommen die Haustüre fällt zu und man kommt nicht ohne Schlüssel ins haus.

In solchen Fällen hilft ein Schlüsseldienst.

Man schlägt eine Scheibe ein, um durch das Fenster ins Haus hau kommen.

Dann handelt es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung.

Kommt in so einem Fall die Versicherung für die Kosten einer neuen Scheibe auf ?

Nein.

Kommt in so einem Fall die Versicherung für die Kosten einer neuen Scheibe auf ?

Nein.