2 Antworten

Nein.

Die Rentenhöhe richtet sich nach den erarbeiteten Entgeltpunkten (EP), die - vereinfacht ausgedrückt - mit dem Aktuellen Rentenwert multipliziert die Rente ergeben.

Bis zum 30.06.2023 gab es einen unterschiedlichen Aktuellen Rentenwert zwischen den alten und neuen Bundesländern. Dadurch wurden die Entgeltpunkte unterschiedlich bewertet. Gleichzeitig gab es aber einen „Faktor Ost“, der die ungleichen Lohnverhältnisse ausgleichen sollte, indem die Entgeltpunkte OST aufgewertet wurden.

Wer vor dem 01.07.23 seine Rente bekam und sowohl in den alten wie auch den neuen Bundesländern gearbeitet hat, findet zwei unterschiedliche Teil-Rentenberechnungen - einmal die EP WEST mit dem Aktuellen Rentenwert West und einmal die EP OST mit dem Aktuellen Rentenwert OST

Es kommt deshalb bei der Rentenberechnung auch darauf an, wann man wo in der Vergangenheit gearbeitet hat. Ab dem 01.07.23 ist der aktuelle Rentenwert einheitlich und der Faktor Ost wurde abgeschafft. Die EP werden also einheitlich bewertet.

Aber ein Umzug ändert nichts an der Rentenberechnung.

Man bekommt das an Rente, was man eingezahlt hat, egal wo man gearbeitet hat. Die Höhe der Rentenbeiträge ist in jedem Bundesland gleich.


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:53

In den neuen Bundesländer weniger. Haben die nur zu wenig verdienst, oder wurde der Rentenbeitrag schlechte gerchnet ????????????????????????????????ß

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einandereruser  22.07.2024, 15:07
@BVBDortmund

Liegt am geringeren Verdienst dort. Und wenn jemand aus den neuen Bundesländern als Rentner nach Bayern umzieht, bekommt er trotzdem die selbe Rente, die er in MeckPomm bekommen würde.

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