Wie würdet ihr reagieren

3 Antworten

Du meinst jetzt ohne Benachrichtung der Mieter und ohne Hinweis auf entsprechende Aufnahmen?

Wenn keiner davon wusste, war das nicht erlaubt, die Zustimmung jeder einzelnen Mietpartei ist erforderlich, das gilt sogar für Attrappen. Guter Artikel dazu:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/videoueberwachung-im-mehrfamilienhaus-die-rechtslage_84342_601612.html

Was tun?

Mieter können die Videoüberwachung durch den Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen. Dass die pauschale Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Mietshauses eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter darstellt, befand auch das Landgericht (LG) Berlin.

gleicher Artikel

übrigens:

Bei der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück ist ein Hinweisschild Pflicht. Durch die Schildpflicht kann jede Person entscheiden, ob sie das Grundstück mit der Videoüberwachung betreten möchte. Daher muss die Person mit einem Hinweis sichtbar über die Videoüberwachung informiert werden.

Es wäre mir restlos egal, - obwohl ich denken würde, daß der Vermieter wohl eine Macke haben muß!

Wie soll man da reagieren? Das Kameras auch Ton aufnehmen ist nicht ungewöhnlich, damit könnte man rechnen.