Trifft das überhaupt zu?
"Donald Trump hat vor dem Obersten US-Gericht einen bedeutsamen Teilsieg errungen. In der Frage, ob Ex-Präsidenten vor Strafverfolgung geschützt sind, entschied das Gericht in Washington, dass zumindest für offizielle Amtshandlungen Immunität gilt. Damit dürfte sich ein möglicher Prozessbeginn gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs weiter verzögern."
Es ist doch keine offizielle Amtshandlung, wenn ein abgewählter Präsident leugnet, die Wahl verloren zu haben und seine Anhänger zum Sturm aufs Kapitol aufstachelt.
Ich würde sowas den Putschversuch eines Geistesgestörten nennen...
Wie seht ihr das?
2 Antworten
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Da war er noch nicht offiziell abgewählt.
Und wie du das betiteln würdest, interessiert -sorry eure Durchlaucht- nicht die Bohne.
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Doch, war er - wollte aber nicht den Amtssitz räumen, geschweige denn seinen Nachfolger einweisen.
Und Deine überhebliche Bemerkung kannst Du Dir an den Hut stecken.
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Es ist doch keine offizielle Amtshandlung, wenn ein abgewählter Präsident leugnet, die Wahl verloren zu haben und seine Anhänger zum Sturm aufs Kapitol aufstachelt.
Trump hat nie dazu aufgerufen das Kapitol zu stürmen.
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Aufstacheln ist außerdem etwas anderes als ein direkter Aufruf.
Irgendein vages "Aufstacheln" ohne Aufforderung ist jedenfalls nicht justiziabel.
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sooo vage war es nun auch wieder nicht. Die Richtung wurde vorgegeben. Wie wenn Björn Höcke ruft: "Alles für". Dafür gabs eine Verurteilung.
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sooo vage war es nun auch wieder nicht. Die Richtung wurde vorgegeben. Wie wenn Björn Höcke ruft: "Alles für". Dafür gabs eine Verurteilung.
Keine Ahnung, was das miteinander zu tun hat. Aber die Verurteilung ist natürlich lächerlich.
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Lächerlich wäre so ein Sümmchen für mich nicht. Schlimm, wenn es aus einem Fonds bezahlt wird und nicht aus der privaten Tasche. So geschehen bei Trump und wie bei den Klimaklebern.
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Lächerlich wäre so ein Sümmchen für mich nicht.
Dass er überhaupt deshalb verurteilt wird, ist lächerlich.
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Nein, ist es nicht. Die Absicht zählt. Und er wusste nun, worum es geht und provoziert trotzdem. -
Das Schlimme ist, dass jeder recht gewöhnliche Spruch, der sonst unter Meinungsfreiheit fallen würde, nun tabu ist, weil ihn auch ein Nazi irgendwann mal benutzt hat. Wir werden eine Liste von Sprüchen lernen müssen, die wir nicht mehr sagen dürfen.
Schlimm finde ich auch, wie schnell jemanden ein verschärfter Sinn in Worte gelegt wird, die man sich doch zuerst auf der Zunge zergehen lassen sollte. Vielleicht ist ja doch was dran, auch wenn man den Sprecher doof findet. Aber da ist der Shitstorm schon im vollen Gange ...
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Nein, ist es nicht. Die Absicht zählt.
Es gab keine Absicht.
Und er wusste nun, worum es geht und provoziert trotzdem.
Er hat bloß berichtet, weshalb er vor Gericht stand. Das ist eigentlich durch die Sozialadäquanzklausel gedeckt.
Das Schlimme ist, dass jeder recht gewöhnliche Spruch, der sonst unter Meinungsfreiheit fallen würde, nun tabu ist, weil ihn auch ein Nazi irgendwann mal benutzt hat. Wir werden eine Liste von Sprüchen lernen müssen, die wir nicht mehr sagen dürfen.
Oder wir stellen Meinungsfreiheit wieder her.
Sondern? Es ihnen zu zeigen oder was?
Aufstacheln ist außerdem etwas anderes als ein direkter Aufruf.