Sollten die Steuererklärungen aller Bürger öffentlich einsehbar sein?

7 Antworten

Nicht die kompletten Steuererklärungen, die genauen Inhalt gehen Niemanden was an.

Aber persönlich wäre ich dafür, dass die "festgesetzte Steuer" jeder natürlichen oder juristischen Person öffentlich einsehbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997

Auf gar keinen Fall!

Abgesehen von dem schon erwähnten Hinweis auf § 30 AO bezüglich der Steuerdaten, möchte ich selbst bestimmen, was mit meinen persönlichen Daten geschieht. (Sofern das objektiv überhaupt möglich ist.)

Wie würde eine Gesellschaft aussehen, in der jeder alles über jeden wissen könnte, weil alles öffentlich sein muss? Sofern alle integer genug sind, dieses Wissen nicht zum Nachteil anderer zu verwenden, wäre das vielleicht kein so großes Problem, obwohl ich dennoch ein Unbehagen spüren würde. Aber wir alle wissen, dass es so nicht funktionieren würde. Es gibt immer jemanden, der das Wissen missbrauchen würde (und das heute schon tut, wenn er nur die Möglichkeit dazu hat). Der Umgang miteinander würde zudem nicht einfacher werden, denn man müsste sich sehr viel häufiger dem Anderen erklären und sein Handeln begründen, wenn alles offenliegt. Klingt vielleicht wie eine gute Idee. Ist es aber in dieser Gesellschaft mit diesen Menschen imho nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Meinung, eigene Gedanken hierzu

Die Steuererklärung sollte wegen der persönlichen Details keinesfalls öffentlich sein. Gegen die Veröffentlichung des Bescheides hätte ich nichts.


Mungukun  30.06.2024, 16:46
Gegen die Veröffentlichung des Bescheides hätte ich nichts.

Selbst dagegen hätte ich etwas. Alleine aus dem Abzug des Behinderten-Pauschbetrages oder des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Bescheid, kann man Rückschlüsse auf die Person ziehen. Es geht doch die Öffentlichkeit nichts an, ob ich gerade alleinerziehend bin oder wie hoch meine Behinderung ist oder als berühmte Person die Anzahl und Geburtsdatum meiner Kinder, wenn ich meine Kinder aus der Öffentlichkeit raus halten will.

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Bloß nicht. Nicht umsonst wurde extra das Steuergeheimnis (§ 30 AO) eingeführt, weil Mitbürger dort teilweise verpflichtet sind persönliche Dinge anzugeben, die niemanden sonst etwas angehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Auf keinen Fall.

Eine solche Erklärung unterliegt nicht umsonst dem Steuergeheimnis! Sie enthält so viele persönliche Infos.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"