Soll man Verbrecher in politische Ämter wählen können?
Von Politikern wird erwartet, dass sie Interessen rasch und effektiv umsetzen.
Verbrechern und Psychopathen sagt man die Bereitschaft und Fähigkeit dazu nicht nur nach, sie haben sie häufig bereits in der Praxis bewiesen.
In Deutschland verlieren Verbrecher ihr passives Wahlrecht.
Das heißt, zusätzlich zu ihrer Gefängnisstrafe dürfen sie selbst nach Verbüßung / Erlass derselben weitere fünf Jahre lang keine Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen (§45 StGB).
Solange man das nur als (zusätzliche) Bestrafung des Verbrechers ansieht, mag das ja plausibel erscheinen.
Gleichzeitig wird dadurch aber auch das Wahlrecht der Bevölkerung eingeschränkt:
Es kann ja sein, dass Teile der Bevölkerung eine Person (entweder trotz ihrer Verbrechen oder gerade deshalb) für besonders geeignet erachten, ihre Interessen auf politischem Wege durchzusetzen.
Beispiel USA:
Dort geht der Wählerwille vor.
Das Wahlgesetz erlaubt, Verbrecher sogar während der Haftzeit in politische Ämter zu wählen.
Aktuell wird das höchste Regierungsamt von einem rechtsgültig verurteilten Verbrecher bekleidet, und die Wahl scheint gesetzeskonform und korrekt durchgeführt worden zu sein.
Sollten Verbrecher also auch in Deutschland künftig in politische Ämter gewählt werden können?
2 Antworten
Ich finde es undemokratisch, dass das passive Wahlrecht durch eine Haftstrafe eingeschränkt wird. So könnte man verhindern, dass politische Gegner gewählt werden können, indem man sie inhaftiert. Ob jemand für ein Amt geeignet ist, sollen die Wähler entscheiden dürfen.
In Deutschland sorgt das System dafür das Potentiele kriminelle welche politische Ämter anstreben oder bereits innehaben garnicht erst angeklagt werden.
In Deutschland haben Politiker oft einen Freibrief, wenn es um strafrechtliche Konsequenzen geht. Ihre Immunität ist nicht nur ein Schutzmechanismus, sondern ein Werkzeug, um sich der Verantwortung zu entziehen. Während die breite Bevölkerung für jedes Vergehen zur Rechenschaft gezogen wird, können sich die Eliten hinter ihrer politischen Stellung verstecken und ungestraft handeln. Korruption und Machtmissbrauch sind daher keine Ausnahmen, sondern das System.
Die Justiz in Deutschland ist längst nicht so unabhängig, wie es scheint. Vielmehr dient sie oft den Interessen der Mächtigen. Politiker, die sich Straftaten zuschulden kommen lassen, nutzen ihre Netzwerke, um Ermittlungen zu verhindern oder zu verzögern. Wer an der Macht ist, weiß, dass die Gesetze für sie nicht die gleichen Konsequenzen haben wie für den normalen Bürger.
Parteien und Politiker schützen ihre eigenen – nicht aus Prinzip, sondern aus purem Machterhalt. Statt Konsequenzen zu ziehen, wird lieber geschwiegen, und Vergehen werden klein geredet. Das politische System ist zu einem Selbstschutzinstrument für diejenigen geworden, die es kontrollieren, wodurch die Vorstellung entsteht, dass das Gesetz für sie nicht gilt.
Medien spielen dabei die gleiche Rolle. Skandale, die die Eliten betreffen, werden nicht aufgedeckt, sondern bewusst in den Hintergrund gestellt oder heruntergespielt. Anstatt die Wahrheit zu berichten, sichern die Medien das System, indem sie den öffentlichen Druck von der Justiz fernhalten. Politiker können so in Ruhe weiterregieren, während die Öffentlichkeit in ihrer naiven Vorstellung von einem gerechten Rechtsstaat gehalten wird.
Das deutsche Rechtssystem mag auf dem Papier fair erscheinen, doch in der Praxis zeigt sich: Wer an der Macht ist, wird immer einen Weg finden, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Und das auf Kosten derer, die glauben, dass das Gesetz für alle gleich gilt.