Minderjährige mörder?

6 Antworten

Da auch jetzt bei Jugendlichen ab 14 Jahren grundsätzlich geprüft wird, ob sie reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln, denke ich persönlich, dass man diese Prüfung auch bei 12jährigen - ggf natürlich auch bei noch jüngeren - durchführen könnte. Je jünger ein Kind ist, desto eher würde die Prüfung sicherlich ein "Nein" ergeben, aber deshalb grundsätzllich alle für nicht einsichtsfähig genug zu erklären finde ich falsch.

Ich wäre auch dafür. Und das nicht nur bei Mord, sondern eben bei allen Delikten. 12 Jahre fände ich ganz ok.

Aber mit noch mal abgestufem Strafrecht. Gibt ja das Jugendstrafrecht, dann noch so ne Zwiwchenstufe für Heranwachsende, wo die Reife ne Rolle spielt, und eben das Erwachsenenstrafrecht. Also bräuchte man noch das Kinderstrafrecht. Das sollte aber noch mehr als das Jugendstrafrecht auf Erziehung setzen und die Kinder dazu bringen ihr Unrecht zu begreifen. Die STrafe also muss zwingend in direktem ZUsammenhang mit der Tat stehen.

Die Strafunmündigkeit ist leider in einzelnen Fällen ein großes Problem. Dass sich das Gerechtigkeitsempfinden regt, wenn ein 12-jähriger "Strafunmündigkeit" googelt und dann einen Klassenkameraden umbringt, ist verständlich. Das ändert nichts daran, dass sich Psychologen sich einig sind, dass eine Senkung der Strafunmündigkeitsgrenze nicht angebracht ist.

Zumindest wenn es bei der Reduzierung des Strafmündigkeitsalters um den Gedanken einer nachträglichen Ahndung geht, ist das ohnehin nicht mit dem Jugendstrafrecht vereinbar. Dort steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Und bis das Kind 13 ist, sind dafür die Erziehungsberechtigen verantwortlich und das Jugendamt, falls die Eltern es nicht gebacken bekommen. Aber für die Inobhutnahme von Minderjährigen besteht eine hohe Hürde. "Nur" weil der Minderjährige einen Mord begangen hat, kann das Jugendamt sich nicht einfach das Kind schnappen und im Heim oder bei Pflegeeltern unterbringen.

Auch wenn die Kinder am laufenden Band Straftaten begehen, ist das nicht so einfach möglich. Vermutlich kann dir jeder Polizist Geschichten über solche Minderjährige erzählen, die Dauergast bei der Polizei sind und bei denen sich das ganze Revier gefreut hat, dass der 14. Geburtstag endlich anstand und dann zumindest irgendwann mal nach dem drölfzigsten Mal ein Jugendrichter sich der Sache angenommen hat. Und man das Kind nicht zwei, dreimal oder häufiger täglich bei den Eltern abliefern muss (keine Übertreibung). Bei einigen wirkt die Intervention, andere ziehen ihre Karriere als Kleinganove knallhart durch.

Und selbst wenn das Jugendamt die Hand drüber hat, muss das nichts heißen. In Hamburg zieht gerade ein 11-jähriger durch die Gegend und begeht einen Einbruch am anderen. Der reißt dauernd aus dem Kinderheim aus. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind bei Kindern nur zulässig, "wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden.", § 42 Abs. 5 SGG VIII.

Ich persönlich kann mich mit dem Gedanken generell durchaus anfreunden, das Alter abzusenken. Vielleicht auf 10 Jahre. Denn es bleibt bei der Anwendung des Jugendstrafrechts (das man dann "Kinder- und Jugendstrafrecht" nennen müsste), dessen Rechtsfolgen "vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten" sind. Aber auch Polizei und Staatsanwaltschaften wären da vermutlich eher weniger froh darüber, weil es natürlich wesentlich mehr Arbeit verursachen würde. Die Jugendlichen über die wir hier sprechen, bilden eine (sehr) geringe Minderheit. Und sich den Zusatzaufwand zu geben, nur um einige wenige Kinder einzufangen auf die es ankommt, ist nicht wirklich sinnvoll. Und deshalb halte auch ich die Senkung der Strafmündigkeit für das falsche Mittel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Ich denke das die Menschen die die Altersgrenze senken wollen einfach nur gerne bestrafen wollen, aber das passiert eben erst nach einer Tat.
Besser wäre es wenn die Kinder eben erzogen werden und nicht straffällig werden.

Vielleicht sollte man das Wahlalter heraufsetzen auf 21, kann ja nicht angehen das die jungen Erwachsenen dasselbe Wahlrecht haben, aber bei Straftaten nach Jungendstrafrecht dann behandelt werden. 😅

Die Strafmündigkeit sollte auf 12 Jahre herabgesetzt werden und ansonsten gleich richtig mit Wochenendarresten anfangen, nicht mit erhobenen Zeigefinger und Sozialstunden...


DieeLenaa 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 16:37

Sehe ich auch so.

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