Erbe an Geschwister später auszahlen

Bergfex49  23.06.2024, 17:06

Sollen alle drei Geschwister eine Erbengemeinschaft bilden oder sollst Du Alleinerbe der Wohnung werden?

eneu98 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 17:35

Wir Geschwister sollen alle erben. Es steht aber auch im Raum, dass meine Geschwister nur ihren Pflichtanteil bekommen.

9 Antworten

Deine Mutter will ihre Kinder gleich behandeln, aber du und dein Bruder versteht euch nicht.

Deine Mutter und du wollen, dass du später Alleineigentümer der Wohnung wirst.

Ich vermute zum jetzigen Zeitpunkt kannst du die Geschwister nicht auszahlen. Der einfachste Weg wäre die Schenkung zum jetzigen Zeitpunkt, Mutter behält sich Nießbrauch, du bezahlst Geschwister aus. Mutter müsste dann noch mit Steuerberater sprechen.

Wenn das Ganze erst nach ihrem Tod eintreten soll - warum 2040. Vielleicht wäre ein befristetes Wohnrecht eine Möglichkeit.

Die Pflicht eine Geschwister auszuzahlen, besteht a) wenn deine Mutter dich zum Alleinerben einsetzt und die Geschwister ihren Pflichtteil einfordern oder

B) wenn ihr alle drei erbt und du den Geschwistern ihren Anteil abkaufen willst.

Mietvertrag mit dir machen - dann bist du im Sterbefall Mieter und Vermieter, die nur einvernehmlich handeln können. Die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen richten sich dann nach Mietrecht.

Ohne das gewünschte Ergebnis zu kennen.. bin mir nicht sicher, ob Mutter das Ganze nicht nur beim Notar beurkunden sollte sondern vielleicht auch von einem Anwalt prüfen lassen, falls es in die Richtung Testament geht.

Die Mutter kann auch einen

Mit den Tod des Erblassers treten die Erben an die Stelle des Erblassers.

Auf den Mietvertrag hat das erstmal überhaupt keine Auswirkung. Sie müssen hier gedanklich ihre Eigenschaft als Miterbe und ihre Eigenschaft als Mieter trennen.

Die Miete ist dann an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Wichtig ist es hier, die Miete schon jetzt jeweils immer zu überweisen und keinesfalls bar zu zahlen, so das das tatsächliche Bestehen eines Mietverhältnisses nachgewiesen werden kann.

Gibt es eine Möglichkeit, wenn meine Mutter sterben sollte, dass ich meine Geschwister erst ausbezahle, wenn die Wohnung verkauft wird, aber weiter darin wohnen kann (bis maximal ca. 2040)?

Es besteht kein Auszahlungsanspruch der Erben untereinander. Die Erbengemeinschaft als Ganzes wird Eigentümer der Wohnung und neuer Vermieter. Auch bei einen Verkauf würde sich an den Mietverhältnis nicht automatisch was ändern. Der Verkauf ist auch kein Kündigungsgrund für den Vermieter. Vielmehr wäre ein Aufhebungsvertrag zwischen Ihnen und der Erbegemeinschaft nötig, um das Mietverhältnis zu beenden. Da Sie an einen hohen Kaufpreis interessiert sind, ist es wirtschaftlich sinnvoll den Mietvertrag bei einem Verkauf aufzuheben.

Woher ich das weiß:Recherche

Deine Mutter gewährt dir ein befristetes Wohnrecht z.B bis 2040. Die Wohnung wird dann zu gleichen Teilen an dich und deine Geschwister verschenkt. Solange deine Mutter noch lebt, erhält sie ein lebenslanges Wohnrecht, das wird notariell so festgehalten. Damit sollten deine Wünsche diesbezüglich erfüllt sein.


LouPing  23.06.2024, 15:29

Dem aber müssen die Geschwister einheitlich zustimmen, weil sonst würde das eine Kind welches in der Wohnung lebt übervorteilt werden.

2
Ronox  23.06.2024, 16:19
@LouPing

Woher kommt diese Idee, man dürfe ein Kind nicht "übervorteilen". Zudem noch zu Lebzeiten. Die Mutter könnte ihm heute ihr gesamtes Vermögen übertragen und die anderen Kinder sogar noch enterben. Das ist überhaupt kein Problem.

1
Aurel8317648  23.06.2024, 16:23
@Ronox

Ja zu Lebzeiten darf man verschenken, wie man will, daher habe ich meinen Text angepasst in Richtung Verschenken aber nach dem Tod gibt es einen Pflichtteil

1

Was heißt "auszahlen"? Es ist ohne Testament überhaupt nicht sicher, dass du die Wohnung überhaupt bekommst. Du wohnst dort derzeit zur Miete.

Du müsstest dich also im Erbfall mit den anderen Miterben einigen, wer die Wohnung zu Alleineigentum übernimmt, welcher Betrag dafür zu entrichten ist und wann dieser fällig wird. In Erbengemeinschaften gibt es sehr häufig Streit über diese Punkte.

Aber natürlich kann deine Mutter per Testament etwas anderes regeln. So z. B. dir die Wohnung als (Voraus)Vermächtnis zuwenden. Das sollte sie aber nur mit notarieller Hilfe machen. Aber auch hier gibt es Fallstricke. Am besten wäre die lebzeitige Übertragung mit einem Pflichtteilsverzicht deiner Geschwister.

Mit Erbanspruch haben deine Geschwister ein Recht auf eine zeitnahe Auszahlung. Du kannst nicht erwarten übervorteilt zu werden.

Ein Pflichtteilswert sollte möglichst frühzeitig bezahlt werden, da ab dem Todestag des Verstorbenen 4 % Zinsen fällig werden. Offiziell fällig ist die Auszahlung des Pflichtteilsanspruchs jedoch erst ein Jahr später.
Liegen besondere Gründe vor, kann auch die Fälligkeit der Auszahlung vollständig oder teilweise um einige Jahre gestreckt werden.
(Quelle: erbrechtsinfo)

Um eventuell „gesonderte Gründe“ geltend zu machen wirst du einen Anwalt beauftragen müssen. Hier ist es wichtig zu erwähnen dass Erbschaftsangelegenheiten grundsätzlich ein teures Vergnügen sind.

Von Rechtsschutzversicherungs werden die deshalb in der Regel nicht beziehungsweise sehr kostspielig versichert.


Ronox  23.06.2024, 16:12

Hier geht es doch überhaupt nicht um irgendeinen Pflichtteil.

0