Einstellung Ermittlung durch StA
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Das hier hatte ein Sonnenschein auf der Seite der Israelischen Botschaft bei FB nach den Terroranschlägen 10/23 geschrieben. Den Heini habe ich natürlich angezeigt und weil der angeblich nicht eindeutig identifizierbar wäre, hat der StA die Ermittlungen eingestellt. Natürlich lege ich da Beschwerde ein. Scheint so gelaufen zu sein: "Also ne, das war ich aber nicht, mein Account wurde gehackt ..." Der hatte überdies auch seine Tel.-Nr. und Wohnort auf seiner FB-Seite - sehr praktisch an sich ....
1 Antwort
Die Staatsanwaltschaften sind überlastet. Und viele Staatsanwälte nehmen solche Ausflüchte als willkommenen Anlass, die Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts einzustellen.
Meist juckt das dann auch niemanden, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wenn du dem Staatsanwalt in der Beschwerde eine Brücke baust, indem du Anhaltspunkte dafür lieferst, dass da nix gehackt wurde, wird der Staatsanwalt geneigter sein zu sagen "Ja, na jetzt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da eröffne ich das Ermittlungsverfahren wieder."
Ich denke schon, dass ich da eine "Brücke" angeboten habe in dem Beschwerdescheiben. Auf sich beruhen lassen werde ich das auf gar keinen Fall.