Einstellung Ermittlung durch StA

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Die Staatsanwaltschaften sind überlastet. Und viele Staatsanwälte nehmen solche Ausflüchte als willkommenen Anlass, die Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts einzustellen.

Meist juckt das dann auch niemanden, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wenn du dem Staatsanwalt in der Beschwerde eine Brücke baust, indem du Anhaltspunkte dafür lieferst, dass da nix gehackt wurde, wird der Staatsanwalt geneigter sein zu sagen "Ja, na jetzt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da eröffne ich das Ermittlungsverfahren wieder."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

keinNamekein 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 17:59

Ich denke schon, dass ich da eine "Brücke" angeboten habe in dem Beschwerdescheiben. Auf sich beruhen lassen werde ich das auf gar keinen Fall.

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