Arbeitslosengeld 1 beziehen während der Fortbildung?
Hallo, ich habe vor einem Jahr meine Ausbildung erfolgreich absolviert und wurde auch von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen, wo ich bis jetzt immer noch bin. Ich bin zufrieden mit meinem Unternehmen und das Unternehmen genau so mit mir. Allerdings, unterstützen sie momentan keine Fortbildung, da wir sehr gut aufgestellt sind und sowas wohl nicht brauchen. Wie auch immer, möchte ich mein "Meisterschein" in meinem gelernten Beruf geplant nächstes Jahr im Sommer (Juni 2025) machen. Ich wohne momentan alleine mit meiner Freundin und da sie grade selber studiert, bin ich die finanzielle Hauptquelle für uns und das mache ich auch sehr gerne.
Den Lehrgang möchte ich in Vollzeit absolvieren und dieser wird dann 4 Monate dauern. Ich könnte durch meine Ersparnisse in der Zeit auch ohne Verdienst unsere laufende Kosten bezahlen und "normal" leben, allerdings nehme ich natürlich alles mit, wenn es möglich ist. Folgendes habe ich vor: Ich möchte bis Juni 2025 in meinem Unternehmen bleiben und ab Juni für die Zeit während der Fortbildung mich für Arbeitslosengeld 1 (Arbeitsamt) anmelden. Sobald ich dann mein Meister gemacht habe, werde ich mich auch direkt bewerben und dann auch schnellstmöglich mit der Arbeit anfangen.
Meine Frage wäre, ob das regelrecht und legal ist, während man AL 1 bezieht eine sogenannte Tätigkeit wie Fortbildung auszuüben? Danke Euch.
*das mit der Zeitstrafe vom Arbeitsamt, wenn man selber kündigt, ist mir bewusst. :)
5 Antworten
Lasse Dich für die Zeit der Fortbildung vom Arbeitgeber freistellen.
Kündigst Du ohne wichtigen Grund selber oder hast die Kündigung selber zu verantworten, würde es erst einmal eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach Paragraf 159 SGB - lll geben.
Außerdem musst Du der Vermittlung in Arbeit an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen und darfst auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten, ob es da einen Lohn gibt oder nicht ist da nicht relevant.
Da Du die Umschuldung in Vollzeit machst, würde demnach kein Anspruch auf ALG - 1 bestehen.
Selbst wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen würdest, reduziert sich dein erworbener Anspruch entsprechend deiner Verfügbarkeit.
Übrigens, hätte einer ein Plan, ob es eine Alternative gibt, finanzielle Hilfe für diesen Zeitraum zu erhalten ?
ALG1 steht dir nur zu, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dementsprechend funktioniert dein Plan nicht. Interessant wäre für dich vielleicht Aufstiegs-BAföG
Für ALG1 musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust du aber nicht, wenn du die Meisterschule machst.