Arbeitslosengeld 1 beziehen während der Fortbildung?

Hallo, ich habe vor einem Jahr meine Ausbildung erfolgreich absolviert und wurde auch von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen, wo ich bis jetzt immer noch bin. Ich bin zufrieden mit meinem Unternehmen und das Unternehmen genau so mit mir. Allerdings, unterstützen sie momentan keine Fortbildung, da wir sehr gut aufgestellt sind und sowas wohl nicht brauchen. Wie auch immer, möchte ich mein "Meisterschein" in meinem gelernten Beruf geplant nächstes Jahr im Sommer (Juni 2025) machen. Ich wohne momentan alleine mit meiner Freundin und da sie grade selber studiert, bin ich die finanzielle Hauptquelle für uns und das mache ich auch sehr gerne.

Den Lehrgang möchte ich in Vollzeit absolvieren und dieser wird dann 4 Monate dauern. Ich könnte durch meine Ersparnisse in der Zeit auch ohne Verdienst unsere laufende Kosten bezahlen und "normal" leben, allerdings nehme ich natürlich alles mit, wenn es möglich ist. Folgendes habe ich vor: Ich möchte bis Juni 2025 in meinem Unternehmen bleiben und ab Juni für die Zeit während der Fortbildung mich für Arbeitslosengeld 1 (Arbeitsamt) anmelden. Sobald ich dann mein Meister gemacht habe, werde ich mich auch direkt bewerben und dann auch schnellstmöglich mit der Arbeit anfangen.

Meine Frage wäre, ob das regelrecht und legal ist, während man AL 1 bezieht eine sogenannte Tätigkeit wie Fortbildung auszuüben? Danke Euch.

*das mit der Zeitstrafe vom Arbeitsamt, wenn man selber kündigt, ist mir bewusst. :)

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Übrigens, hätte einer ein Plan, ob es eine Alternative gibt, finanzielle Hilfe für diesen Zeitraum zu erhalten ?

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