Abzocke von Pyur? Betrug?
Guten Tag,
seit Februar sind wir Neukunden bei Pyur. Es erfolgte die 1. Rechnung über 79,95 €. Die wurde aber leider zurück gebucht. Diese lies sich aber schnell klären und es erfolgte am selben tag noch die Begleichung dieser Rechnung. Wertstellung war dann 2 Tage später. IBAN Bic usw alles richtig - Geld wurde auch von unserem Konto abgebucht. Jetzt im April möchte Pyur dieses Geld noch einmal abbuchen, was wir absolut verweigern. Pyur behauptet Sie können dieses Geld nicht finden. Ich schickte Screenshoots von meiner Bank App als Beweis. Aber auch hier sagt Pyur das reiche nicht aus, da nur Zahlen und Konten zu sehen sein, nicht aber mein Name. Gleichzeit stellte sich heraus, dass im Verwendungszweck Wo meine Vertragsnummer angegeben werden musste eine Zahlendreher drinnen war. Die Kollegin von Pyur sagte mir aber , das es eine solche Vertragsnummer bei Pyur nicht geben würde, von daher also auch kein Konto zweimal belastet sein Könne. Aber Pyur bestand auf einen kompletten Kontoauszug. Über ein PDF stellte ich zumindest für den Buchungstag vom 07.03.25 einen zur Verfügung, verweigerte allerdings weiterhin die erneute Zahlung der knapp 80 €. die Bank sagt zu mir nur ich habe den Nachweis erbracht zumal alle Kontodaten von Pyur stimmten. darauf hin entzog ich Pyur das Lastschriftverfahren und überwies jetzt nur die nächste monatliche rechung über 40 € verweigert aber wie bereits erwähnt die Zahlung der knapp 80€.
meine Frage geht dahin, dürfen die das?
3 Antworten
Ja klar wenn du Fehler machst und Zahlendreher rein machst dann solltest du eigentlich drauf verzichten solche Verträge abzuschließen.
Du bist verantwortlich dafür dass das Geld ordentlich beim Empfänger ankommt.
Die dürfen sogar einen Mahnverfahren starten.
Keine Chance, die Zuordnung läuft maschinell. Da schaut niemand rein. Das wäre überhaupt nicht darstellbar das würde viel zu viel kosten wenn das manuell gemacht werden würde. Die Prozesse sind automatisiert und wenn es eben nicht zugeordnet werden kann dann ist das so. Im Zweifel könnte es sein, dass du das Geld dann aber auch zurück überwiesen bekommst.
Wenn da jemand sitzen müsste, dann wäre dein Vertrag mit Sicherheit doppelt so teuer
Nur wenn die Forderung rechtens ist!
Wenn du mit einem Kontoauszug eindeutig belegen kannst, dass der Betrag bereits überwiesen und auf deinem Konto korrekt verbucht worden ist, hast du grundsätzlich keinen Anlass, denselben Rechnungsbetrag nochmals zu begleichen.
Der Nachweis, den dir deine Bank bestätigt hat, gilt als offizielles Belegmaterial. Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt es einem Unternehmen nicht, einen bereits korrekt ausgeführten Zahlungsvorgang ein zweites Mal einzuziehen, wenn alle vertraglichen Vereinbarungen eingehalten wurden.
Ein Zahlendreher im Verwendungszweck kann zu administrativen Verwirrungen führen – etwa weil die Zuordnung des Zahlungseingangs erschwert wird. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Betrag von deinem Konto abgebucht und letztlich gutgeschrieben wurde.
Die Verantwortung des Unternehmens liegt zum einen darin, solche Unstimmigkeiten intern korrekt zu verarbeiten, und zum anderen darin, dass sie nicht versuchen dürfen, bei vorliegendem Nachweis eine erneute Abbuchung zu rechtfertigen.
Dass Pyur statt eines Screenshots auf einen vollständigen Kontoauszug besteht, ist problematisch, da dieser oft mehr persönliche Informationen enthält, als unbedingt nötig wäre.
Ein offizieller Kontoauszug des relevanten Buchungstags, der die erfolgte Belastung inkl. aller relevanten Daten dokumentiert, sollte normalerweise ausreichen, um den Zahlungseingang zu bestätigen. Wenn deine Bank dir bestätigt, dass alle Daten übereinstimmen, spricht das eindeutig gegen eine erneute Forderung des Unternehmens.
Es ist ungewöhnlich, dass ein Unternehmen – besonders im Rahmen eines standardisierten SEPA-Lastschriftverfahrens – versucht, einen bereits verbuchten Betrag erneut einzuziehen.
Sollte Pyur weiterhin auf der erneuten Abbuchung bestehen, ist es sinnvoll, den Sachverhalt schriftlich nachzuvollziehen und eine Frist zur Klärung zu setzen. Gleichzeitig ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen im Vertragsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, die dir im Detail deine Rechte in diesem Fall darlegen können.
Das Unternehmen hat schon mal eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale bekommen.
Deswegen würde ich den Vorfall auch der Verbraucherzentrale melden.
Du bist kein Einzelfall.
Wenn Du einen Zahlendreher bei Deiner Kundennummer hast, dann könnte der Betrag dort als ungeklärt verbucht sein und nicht Deinem Konto gutgeschrieben sein und deshalb die Forderung offen ist. Zu oft passiert es, daß ein Betrag nicht zugeordnet werden kann, weil Angaben fehlen, die notwendig sind. In meiner Buchhaltung waren oft Buchungen, die nicht unterzubringen waren wegen fehlender korrekter Angaben, sie dann auch Mahnungen erhalten haben, weil das Geld da war aber nicht dem richtigen Konto zugeordnet werden konnte.
Wie moderne ERP-Systeme Zahlungen anhand der IBAN zuordnen
Funktionsweise der IBAN-Zuordnung:
- Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit eindeutige Kennung für Bankkonten. Moderne ERP-Systeme nutzen die IBAN, um Zahlungen automatisch einem Kunden oder einer Rechnung zuzuordnen.
- Wenn eine Zahlung eingeht, überprüft das ERP-System die IBAN des Absenders und gleicht sie mit den hinterlegten Kundendaten ab.
- Zusätzlich wird der Betrag und der Verwendungszweck analysiert, um sicherzustellen, dass die Zahlung korrekt zugeordnet wird.
- Falls die IBAN und der Betrag eindeutig sind, erfolgt die Zuordnung automatisch, ohne dass manuelle Eingriffe nötig sind.
Vorteile der IBAN-Zuordnung:
- Automatisierung: Reduziert den manuellen Aufwand bei der Zahlungszuordnung.
- Fehlervermeidung: Minimiert das Risiko von Fehlzuordnungen.
- Effizienz: Beschleunigt die Buchhaltungsprozesse und sorgt für eine schnelle Verarbeitung von Zahlungen.
ERP-Systeme, die diese Funktion unterstützen:
- SAP S/4HANA: Bietet umfassende Funktionen zur automatischen Zahlungszuordnung, einschließlich der Nutzung von IBAN-Daten.
- Microsoft Dynamics 365: Unterstützt die Integration von Bankdaten und die automatische Zuordnung von Zahlungen.
- weclapp: Ein Cloud-basiertes ERP-System, das ebenfalls die IBAN-Zuordnung ermöglicht.
- Xentral ERP: Besonders geeignet für kleine und mittelständische Unternehmen, mit Funktionen zur Zahlungsautomatisierung.
- Sage 100: Ein ERP-System, das die Zuordnung von Zahlungen durch IBAN und andere Daten unterstützt.
Zusätzliche Technologien:
- Einige ERP-Systeme nutzen auch CAMT- oder MT940-Dateiformate, die detaillierte Banktransaktionsdaten enthalten. Diese Formate helfen dabei, Zahlungen noch präziser zuzuordnen.
- Regeln und Algorithmen im ERP-System können zusätzlich den Verwendungszweck analysieren, um Zahlungen eindeutig zu identifizieren.
Ich glaube dir ..ich bin kein Fachmann auf dem Finanzmarkt, aber wenn die Deutsche Bank mir sagt, dass Geld ist abebucht worden, die IBAN und Bic stimmen. Glaub ich denen. Ich denke die versuchen über eine Grauzone einfach nur doppelt Geld reinzubekommen. Ich erinnere mich, dass ich dass schon mal vor ein paar Jahren schon mal bei einem Strafzettel hatte. und im verwendungszweck eirgendwetwas verdreht war. Die habens auch gefunden... und dazwischen lagen 4 Monate....vielen vielen Dank
Gehe ich mit ..aber wenn ich nur im verwendungszweck einen Zahlendreher habe..ist das Geld ja trotzdem bei denen. Ich sehe ja auch auf meinem Kontoauszug alle beträge und kanns zu ordnen selbst wenn Schmit anstatt Schmidt darsteht