Zur Bundeswehr nach psychotischen vergangenheit?

Artus01  01.04.2023, 10:34
Ich hatte Strafverfahren wegen btmg Besitz mit 15/16.

Was ist bei dem Verfahren herausgekommen?

Kaliberkaliber 
Beitragsersteller
 01.04.2023, 12:08

wurde fallen gelassen, da es als eigenbedarf gezählt wurde.Es war ja kein Handeltreiben, sondern einfach eigenbedarfskonsum Mittel.

3 Antworten

Oder wird meine Vergangenheit mich einholen? Ich hatte Strafverfahren wegen btmg Besitz mit 15/16.

Da Du in dem Alter noch unter das Jugendstrafrecht gefallen bist, dürfte es maximal zur Verhängung von Zuchtmitteln nach § 13 JGG gekommen sein. Diese zählen jedoch rechtlich nicht als Vorstrafe und müssen bei der Bewerbung daher auch nicht angegeben werden. Gleiches gilt, sofern die Ermittlungsverfahren mit oder ohne Auflagen eingestellt worden sind.

Schwieriger wird da schon beim Psychologischen Dienst der Bundeswehr zu bestehen. Bei diesem wird man vor dem Dienstantritt überprüft. Wenn bei Dir psychisch inzwischen alles im Gleichgewicht ist, kannst Du aber auch das schaffen. Die Bundeswehr sucht ja aktuell Personal. Generell gilt: Probieren geht über studieren. Also einfach versuchen.


Kaliberkaliber 
Beitragsersteller
 01.04.2023, 12:10

Interessant! Ich hatte mich nämlich bei einem Bekannten der bei der BW ist erkundigt, der mich aber ausgelacht hat und meinte das ich da keine Chance habe.Ich sehe meine Vergangenheit als Jugend Sünde, es hat mich auf jedenfall Gott sei Dank nicht sehr geprägt.
Wie gesagt, ich nenne es meine schwere Jugend Zeit aus der ich aber schon meines Erachtens raus bin.Jetzt bin ich 18, und würde gerne noch meinen realschulabschluss nachholen bevor ich die Grundausbildung in Angriff nehme. :)

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Philippus1990  01.04.2023, 12:13
@Kaliberkaliber
Ich hatte mich nämlich bei einem Bekannten der bei der BW ist erkundigt, der mich aber ausgelacht hat und meinte das ich da keine Chance habe.

Rechtskenntnisse sind nicht unbedingt die Stärke von Soldaten.

Jetzt bin ich 18, und würde gerne noch meinen realschulabschluss nachholen bevor ich die Grundausbildung in Angriff nehme. :)

Dann mach das doch.

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Artus01  01.04.2023, 15:13
dürfte es maximal zur Verhängung von Zuchtmitteln nach § 13 JGG gekommen sein. Diese zählen jedoch rechtlich nicht als Vorstrafe und müssen bei der Bewerbung daher auch nicht angegeben werden.

Das ist leider ein Irrtum. Diese Sache steht im Erziehungsregister des Bundeszentralregisters. Auskünfte aus dem Erziehungsregister erhalten allerdings nur wenige Behörden, dazu zählt allerdings auch der MAD. Bundeswehrangehörige werden Sicherheitsüberprüft, von daher ist davon auszugehen das der MAD einen Auszug aus dem BZR anfordert in dem dann auch die Erziehungsregistereinträge aufgeführt sind.

Es macht somit keinen positiven Eindruck wenn man dies Geschichte verschweigt.

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Philippus1990  01.04.2023, 15:22
@Artus01

Zuchtmittel nach § 13 JGG sind keine Vorstrafen und müssen daher bei Frage nach diesen nicht angegeben werden. Gleiches gilt für eine Vorstrafe bis 90 Tagessätze.

Ob das Nichterwähnen einen positiven Eindruck macht, ist eine ganz andere Frage. Ich habe nur auf die Rechtslage abgestellt und die erlaubt die Nichtangabe (siehe dazu auch hier).

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Artus01  01.04.2023, 15:32
@Philippus1990
Ich habe nur auf die Rechtslage abgestellt und die erlaubt die Nichtangabe (siehe dazu auch

Die Rechtslage erlaubt auch die Nichtangabe klarer Vorstrafen, die Folgen davon stehen auf einem anderen Blatt.

Diese Sachen sind immer sehr schön und führen die Aspiranten direkt aufs Glatteis.

Ich war einige Jahre in einer Eistellungskommision für den öffentlichen Dienst, diese Bewerber wurden auch sicherheitsüberprüft. Jeder der meinte seine "Jugendsünden" verschweigen zu können ist damit prompt auf den Bauch gefallen. Sich eine Anstellung mit einer Lüge zu erschleichen ist tödlich! Der offene Umgang mit der "Jugendsünde" zeigt Offenheit und Reflexion mit der eigenen Vergangenheit und erhöht die Aussichten auf den angestrebten Job deutlich.

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Philippus1990  01.04.2023, 15:44
@Artus01
Jeder der meinte seine "Jugendsünden" verschweigen zu können ist damit prompt auf den Bauch gefallen. 

Wie der oben verlinkte Artikel zeigt, darf man sogar Erwachsenensünden verschweigen und bekommt damit vor Gericht Recht.

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Artus01  01.04.2023, 18:06
@Philippus1990

Bist du wirklich so blauäugig?

Glaubst Du im Ernst die Einstellungskommisionen wären so dämlich eine Ablehnung mit einer solchen Begründung zu formulieren? Solche Urteile sind dort längst bekannt. Ein Grund einen Bewerber abzulehnen ist leicht zu finden. Diese verschwiegene "Jugensünde" ist nur einer davon.

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Da es sich um ein eingestelltes Verfahren handelt wird diese Sache nicht bekannt werden.

Denke das ich eine Psychose durchstanden habe.

Auch darüber wird es keine Unterlagen geben sofern Du nicht therapeutisch behandelt wurdest.


Kaliberkaliber 
Beitragsersteller
 01.04.2023, 15:05

Nein wurde ich nicht.Mein Hausarzt hat gewusst das ich Cannabis konsumiere, aber da wurde nicht weiter drüber gesprochen.Weil er mich tatsächlich explizit gefragt hat.Meinst du das es in meinem Arzt Brief eingetragen ist?

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Artus01  01.04.2023, 15:14
@Kaliberkaliber
Meinst du das es in meinem Arzt Brief eingetragen ist?

Ich denke mal nicht dass er das in seiner Auskunft erwähnen wird.

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.Denke das ich eine Psychose durchstanden habe

Nein, nur eine schwierige Jugend. Eine Psychose ist was ganz anderes,


Kaliberkaliber 
Beitragsersteller
 01.04.2023, 14:55

Ich kann denke ich mal selbst beurteilen, wie ich mich dabei gefühlt habe.Durch den Drogenkonsum, hatte ich ein sehr verzehrtes Weltbild, hatte Angststörungen, und hatte einen sehr krassen Verfolgungswahn.Mein Leben hat sich angefühlt wie in einem Film, meine Tage sind an mir vorbei gezogen.Was auf eine deutliche Drogen Psychose deutet.Hier nochmal für dich erklärt, falls du nicht weißt was eine Psychose bedeutet.

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Dahika  01.04.2023, 15:23
@Kaliberkaliber

Ich bin psych, Psychotherapeutin. Und Eigendiagnosen sind keine Diagnosen,

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Kaliberkaliber 
Beitragsersteller
 02.04.2023, 10:20
@Dahika

Wie soll ich das denn sonst nennen um es hier verständlich zu machen?

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