Wieso und wann wurde der Alkohol Konsum im Islam verboten?

2 Antworten

Das Verbot des Alkoholkonsums erfolgte stufenweise im Islam:

1.

„Sie fragen dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: In ihnen (beiden) liegt große Sünde und Nutzen für die Menschen. Aber die Sünde in ihnen (beiden) ist größer als ihr Nutzen. Und sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Den Überschuß. So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr nachdenken möget“

(Sura Al-Baqarah/Ayah 219)

……..

2.

“O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei –, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.“

(Sura An-Nisa‘/Ayah 43)

……..

3.

„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf daß es euch wohl ergehen möge!

Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Haß säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“

(Sura Al-Ma‘idah/Ayaht 90-91)


AschenBerg 
Beitragsersteller
 01.01.2023, 01:30

Danke

Schau hier:

Das stufenweise erfolgte Verbot des Alkoholkonsums, vom mekkanischen Vers 16:67 bis zum spätmedinensischen Vers 5:90 stellt die Koranexegese in der oben geschilderten Chronologie der Offenbarung dar.[1] Die Koranverse bestätigen, dass zur Zeit Mohammeds Handel mit Wein chamr / خمر / ḫamr getrieben wurde und ihn seine muslimischen Zeitgenossen (sahaba) als berauschendes Getränk genossen haben. Auch Hartmut Bobzin weist aufgrund Sure 4:43 darauf hin, dass ein absolutes Alkoholverbot im Islam im Koran nicht von Anfang an bestanden haben kann und verweist dabei auch darauf, dass Wein in Sure 16:67 (ebenso wie der Honig) als eine der guten Gaben Gottes genannt ist (16,67).[2] Das Verbot, in der Trunkenheit zu beten (Sure 4:43), ist wahrscheinlich erst im vierten Jahr nach der Auswanderung in Medina entstanden.[3] Im Paradies werden den Gläubigen u. a. auch „Bäche mit Wein“ (Sure 47:15) versprochen, der laut Korankommentatoren allerdings keine berauschende Wirkung haben soll. Erst die jüngste der oben genannten Verse (Sure 5:90) führt zum Verbot des Alkoholkonsums. Die koranische Ausdrucksweise ridschs / رجس / riǧs /‚Greuel;Schmutz; unrein‘ bzw. amal asch-schaitan / عمل الشيطان / ʿamal aš-šaiṭān /‚Teufelswerk‘ unterstreicht den Verbotscharakter dieses Verses. In der traditionellen islamischen Rechtswissenschaft hat sich die Abrogation eingebürgert, wonach im Falle sich widersprechender Suren die später aufkommenden Suren frühere „aufheben“. Folgt man – wie dies bei einer konservativen Koranauslegung geschieht – dieser Auffassung, so sind die älteren, oben genannten Offenbarungen durch Vers 5:90 (nāsich) abrogiert (mansūch), also gewissermaßen überlagert. Die Abrogationslehre stieß innerhalb des Islam jedoch immer wieder auf Ablehnung,[4] weswegen das Alkoholverbot von liberalen Kreisen häufig abgelehnt wird. Bemerkenswerterweise wird in den Versen, die häufig als striktes Alkoholverbot interpretiert werden (2:219, 5:90), der Konsum von Wein stets im Zusammenhang mit dem Losspiel (maisir) genannt. Bobzin hebt deswegen hervor, dass sich diese Verse nicht als strenges Alkoholverbot interpretieren lassen, sondern vielmehr die Begleitumstände gemeint seien.[5] Demnach ist das übermäßige („Wollt ihr denn nicht aufhören?“, 5:91) Glücksspiel, präziser das Losspiel, begleitet von heidnischen Bräuchen (Opfersteine), angeheizt durch den Konsum von Wein gemeint. Durch diese kontextbezogene Auslegung von Sure 5:90 entfällt auch der scheinbare Widerspruch zwischen den oben genannten Versen, sodass auf die Abrogation verzichtet werden kann. Denn die meisten Muslime gehen davon aus, dass der Koran das Wort Gottes wortwörtlich, d. h. unverfälscht enthält. Widersprüche würden daher ein theologisches Problem darstellen. Unter Verzicht auf Abrogation und indem Sure 5:90 nicht als striktes Verbot von Wein, sondern nur als Verbot im Kontext von Glücksspiel interpretiert wird, ergibt sich folgendes Bild: Der Koran zeigt auf, dass der Gläubige zwar nicht betrunken zum Gebet kommen soll (4:43), Wein aber zu den guten Gaben der Schöpfung gehört (16:67), der im Zusammenhang mit dem Losspiel mehr Nach- als Vorteile hat (2:219) und das Losspiel und der damit verbundene Alkoholkonsum somit unbedingt zu meiden ist (5:90).

User997654367  01.01.2023, 00:07

Der Qur'an ist das unverfälschte Wort Gottes

Der Qur'an hat keine Widersprüche

Der berauschende Alkohol ist klar und deutlich im Islam verboten mit beweisen von Qur'an und Sunnah

BelfastChild  01.01.2023, 00:48
@AschenBerg

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AschenBerg 
Beitragsersteller
 01.01.2023, 00:48
@BelfastChild

Na den Typen der sich User nennt von manchen Menschen will man die Antworten nicht lesen

BelfastChild  01.01.2023, 00:52
@AschenBerg

Du kannst es ja mal ausprobieren. Ich weiß nämlich grad nicht, was dann passiert.