Was passiert, wenn man mit 17 beim Rauchen erwischt wird?
Ich mache gerade eine Ausbildung und bin Gelegenheitsraucher. Also ich rauche nur in Stresssituationen, weil mir das eben hilft. Deshalb gehe ich oft in der Mittagspause durchs Dorf und rauche da eine. Jetzt habe ich mir aber überlegt, dass mich ja einer sehen könnte bzw. es vielleicht auch danach riechen könnte? Ich bin leider erst 17. Was könnte dann passieren? Könnte ich meine Ausbildung verlieren? Würden sie das dem Jugendamt melden oder meine Eltern anzeigen oder so? (Meine Eltern wissen nichts davon…)
5 Antworten
Vermutlich passiert gar nichts. Evtl. kriegst du Ärger mit deinen Eltern, wenn sie es erfahren.
Die größte Gefahr sehe ich, dass du in eine Abhängigkeit rutscht und es dir dann irgendwann als Erwachsener schwer fällt, wieder mit dem Rauchen aufzuhören.
Nein, da wird überhaupt nichts passieren.
Mit 17 bist du alt genug das zu entscheiden, auch wenn Kippen ab 18 sind.
Bin mir zu 100% sicher, dass überhaupt nichts passieren wirst und du ganz normal behandelt wirst.
Rauche in den Pause, da wo du darfst, in den gekennzeichneten Flächen und werfe die Stummel da hin wo sie hingehören.
Ich weiß ja nicht wie groß das Dorf ist, aber wenn du dort viele Leute kennst, dann würde ich eher die etwas abgelegenen Wege benutzen :)
Deine Ausbildung wirst du, wenn du nur in der Mittagspause rauchst, nicht verlieren.
Dein Arbeitgeber wird auch nichts deinen Eltern oder dem Jugendamt mitteilen.
Aber ein Dorf ist klein und da werden Leute beobachtet.
Wenn du selbst in dem Ort wohnst oder Bekannte deiner Familie dort wohnen und dich beim Rauchen erwischen bzw. sehen, kann es schon sein, dass die dich bei deinen Eltern anschwärzen.
Lg
Das kommt darauf an, wer dich erwischt. Ist es die Polizei oder das Ordnungsamt, kannst du Probleme bekommen. Dann wird man sicher fragen, wie du an die Kippen gekommen bist - denn das JschG schreibt ganz eindeutig vor, dass die Abgabe erst ab 18 Jahren zulässig ist. Und nach diesem Gesetzt ist auch das Rauchen der Minderjährigen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
Aber eben Theorie und Praxis - 2 Welten prallen aufeinander....
Nichts. Das ist nicht verboten.