Wand bemalt hiiilfe?
Gestern abend habe ich ein bisschen was getrunken & dann ohne nachzudenken mit nagellack einen großen Strick an die Wand gemacht. Heute standen die Besitzer an der Tür von einen Kumpel und meinten wer das war muss 5000€ strafe zahlen, wegen der wand. Aber das ist ja nur Nagellack und würde sofort wieder weg gehen.... denk ihr das ist berechtigt? Und wenn nicht was würde denn für eine Strafe bei einer Anzeige auf mich zu kommen? Wie bekommt man das am besten weg?
3 Antworten
Hallo gehtsnoch123,
durch das bemalen der Wand könnte allenfalls der folgende Straftatbestand erfüllt sein:
§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Allerdings, wenn Du schreibst:
Aber das ist ja nur Nagellack und würde sofort wieder weg gehen
ist der Straftatbestand des § 303 StGB gar nicht erfüllt, weil die Wand weder beschädigt, noch zerstört wurde und das Erscheinungsbild der Wand nur vorübergehend verändert wurde.
Das heißt eine Verurteilung ist schon deshalb nicht möglich.
Und mit 16 ist zudem eine Verurteilung weder zu der im § 303 StGB angeführten Geldstrafe noch zu der Freiheitsstrafe möglich, weil bei Dir folgendes gilt:
§ 5 Jugendgerichtsgesetz - Die Folgen der Jugendstraftat
(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.
(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.
(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.
Das heißt, selbst wenn der Straftatbestand des § 303 StGB erfüllt wäre, währe nur eine erzieherische Maßnahme möglich und die wird meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie beispielsweise in einem Altenheim verhängt.
Aber wie gesagt, wenn Deine Angabe so korrekt ist, ist eine Verurteilung ausgeschlossen.
Was aber natürlich bleibt ist, dass der Besitzer die Wand auf Deine Kosten reinigen lassen kann. Aber die Kosten für so eine Reinigung dürften sich wohl kaum im vierstelligen Bereich und schon gar nicht in Höhe von 5000,- Euro bewegen.
Um die Reinigungskosten niedrig zu halten, würde ich den Besitzer fragen, ob Du die Verunreinigung nicht selber entfernen darfst.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich denke, dass jeder fundierte Malerbetrieb jeden Farbton herstellen kann.
Selbst Läden wie Hagebaumarkt & Co können relativ günstig jeden Farbe durch computergestützte Mischanlagen herstellen.
Denke das dementsprechend ein Maler kein Problem hat das hinzubekommen. Halt einfach mal mit dem Handy ein Foto von der Wand machen und dieses direkt einen Malerbetrieb vorlegen. Die werden Dir auch sagen können, was die ganze Sache kosten wird.
Das ist nicht berechtigt.
Kommt drauf an, wie alt du bist.
Kommt immer drauf an ..
Was für ein Strich .. wie groß ist er denn? Aus welchem Material ist die Wand und wo ist sie?
Hört sich aber erstmal viel an, aber ohne Hintergründe schlecht zu sagen.
denkst du ein Maler bekommt das Hin? Die Besitzer meinten ihre wand Farbe gibt es nicht mwhr zu kaufen.