Vermieter hält sich nicht an Vereinbarungen, was tun?

6 Antworten

Graffiti-Entfernung kann keine Position in der BK-Abrechnung sein. Höchstens die Verpflichtung des Vermieters im allgemeinen Vertragsteil, Graffitis innerhalb angemessener Zeit wieder zu entfernen. Da könnte man ansetzen.

Dass der Mieter unter Euch immer dann raucht, wenn Ihr gerade lüftet, ist nicht Sache des Vermieters. Das ist eine rein zivilrechtliche Sache zwischen Dir und dem Mieter unterhalb.

Am offenen Fenster zu rauchen ist ganz gewiss keine unübliche Nutzung der Mietwohnung. Wo also sollte der Vermieter ansetzen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Gegen das rauchen kannst Du gar nichts machen, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Bei uns kam der Qualm sogar durch die Treppe zu uns hoch, und man kann keinem verbieten, auf seinem Balkon, vor der Haustür oder bei geöffnetem Fenster zu rauchen. Dann müsste das schon extremst sein und alle Mieter sich beschweren. Das schaffen die nicht mal über einer Kneipe...

Solche Reinigungskosten darf ein Vermieter umlegen, auch wenn die Reinigung nur alle 4 Jahre mal stattfindet (hatten wir bei vonovia mit Dachrinnenreinigung - die in den ganzen 40 Jahren 2 x gemacht wurde und sonst von einem Mieter selber....)

Graffittis beeinträchtigen nicht deine Wohnung bzw. den Wohnwert. Beseitigung geht allein zu Lasten des Vermieters und haben in der Abrechnung nichts zu suchen, den Betrag darfst herausrechnen.

Zum Rauchen: Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, auch bei geöffnetem Fenster.

Darüber hinaus sehe ich keine mietrechtlichen Möglichkeiten zu deinen Befindlichkeiten.

aber ein Punkt beinhaltet, das Graffitis ums Haus entfernt werden.

Das wurde tatsächlich vertraglich vereinbart? Ok, dann könnt ihr den Vermieter in Verzug setzen, aber was passiert, wenn er das dennoch nicht macht? Einen Mietminderungsanspruch hieraus würde ich mal ausschließen wollen. Die Vereinbarung ist da recht sinnfrei,

 Des Weiteren ist der Mieter unter uns extrem oft an seinem Fenster am Zigaretten rauchen.

Das kann der Vermieter dem Mieter auch nicht untersagen. Damit müsst ihr leben,

das Graffitis ums Haus entfernt werden.

und das steht so im Mietvertrag; habt ihr eine Wohnung, oder ein Haus gemietet?


StamingiaSB 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 10:08

Eine Wohnung. Alle Vermieter zahlen die Betriebskosten, worin dies Beinhaltet wird.

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ChristianLE  01.12.2021, 10:10
@StamingiaSB

Mir fehlt gerade der Zusammenhang zwischen Betriebskosten und den aufgeführten "Mängeln"

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peterobm  01.12.2021, 10:38
@StamingiaSB

Betriebskosten = Nebenkosten das betrifft nur eure Wohnung, nicht das Haus

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