Schriftliche Anordnung einer MPU?

3 Antworten

Da ihm der Schein entzogen wurde hätte er sich ja problemlos über die Wiedererteilung erkundigen können.

Dein Problem verstehe ich hier nicht ganz, es ist aber alles einfach nachzulesen:

(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, daß 

1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160), in der jeweils geltenden Fassung, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,

2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder

3. mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt. 

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn

der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zweckenach Absatz 1 anzuordnen, wenn

1. die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die

Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,

2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt oder

3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des

Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nr. 2 Buchstabe b bleibt unberührt.

  1. Die Führerscheinstelle ist nicht unbedingt daran interessiert, dass er einen Führerschein besitzt. Erst nach schriftlicher beantragung wird ihm diese Anordnung der MPU schriftlich mitgeteilt. wieso sollte ihm die Führerscheinstelle deswegen hinterherlaufen? er will schließlich etwas von der Führerscheinstelle und nicht andersrum.
  2. dein mann hat sich alleine in diese Situation gebracht. Also muss er sich auch selbst um die Informationsbeschaffung kümmern.
  3. Wenn dein Mann über 1,6 pro mille ein kfz geführt hat, bringt euer Anwalt auch nicht mehr viel. Ausser rausgeworfenes geld

Verstehe das Problem nicht, anstatt auf irgendwas zu warten sollte dein Mann anfangen die Zeit zu nutzen und sich auf die MPU vorzubereiten.

PS: Widerspruch kann er sich ersparen wenn er eine Fahrerlaubnis möchte in den nächsten 15 Jahren.