Rauchen in einer Mietwohnung?

7 Antworten

Generell gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch auf Balkon und Terrasse. Bei Abschluss des Mietvertrags kann individuell ein Rauchverbot vereinbart werden. Eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag reicht nicht. Ungefragt muss ein Mietinteressent nicht angeben, ob er raucht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/rauchen-in-mietwohnung#:~:text=Generell%20gehört%20das%20Rauchen%20zum,nicht%20angeben%2C%20ob%20er%20raucht.

Du kannst aber mit Beschwerden an den Vermieter von Nachbarn bekommen. Der Vater meiner Freundin rauchte regelmäßig auf dem Balkon und das riecht man nich einge Stockwerke über ihm

Woher ich das weiß:Recherche

ExHeda 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 20:25

Wir rauchen ja jetzt draußen, sie hat einmal in der Wohnung geraucht weil wir am renovieren sind weil unsere Vermieterin da nichts gemacht hat. Die wände sind Gelb, Schimmel an der Wand und so weiter aber wir bekommen eine Beschwerde obwohl wir kostenlos alles selber machen?!? Das ist echt nicht cool

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Rauchen darf der Vermieter nicht untersagen. Das gilt als übliche Nutzung der Mietsache.

Hallo

Rauchen in einer Mietwohnung?

Es gab bereits Kündigungen weil massiv geraucht wurde.

Die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, Artikel 2 GG, gehört zu den wichtigsten Grundrechten, die dem einzelnen Individuum zugestanden werden. Dieses Grundrecht gilt natürlich auch dort, wo der Mensch seinen Lebensmittelpunkt hat, nämlich in der eigenen Wohnung.

ABER... jedes Recht endet da, wo es andere Menschen beeinträchtigt.

Der Vermieter kann dem Mieter, der innerhalb seiner gemieteten Wohnung in normalem Umfang raucht, wegen des Rauchens den Mietvertrag nicht kündigen. Weder für eine ordentliche Kündigung gemäß § 568 BGB, noch für eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß § 569 BGB liefert das Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon einen hinreichenden Kündigungsgrund Der Ausspruch einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung wäre nur dann rechtlich vertretbar, wenn von Seiten des Mieters ein erhebliches Fehlverhalten trotz Abmahnung beharrlich fortgesetzt würde, das ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar wäre. Das käme allenfalls bei besonders exzessivem Rauchen in Verbindung mit rücksichtslosem Verhalten gegenüber Mitmietern in Betracht. Das Rauchen in der eigenen Wohnung, auf dem dazugehörigen Balkon und im gemeinschaftlich genutzten Hausflur stellt grundsätzlich kein vertragswidriges Verhalten dar. Quelle: Jurarat

BGH-Rechtsprechung zum Rauchen: In einer aktuellen Grundsatzentscheidung zum Aktenzeichen V ZR 110/14 hat der Bundesgerichtshof nun eine neue Möglichkeit für Nichtraucher geschaffen, sich direkt gegen den rauchenden Nachbarn zu wehren. Voraussetzung dafür ist, dass der gestörte Mieter nachweist, dass es aufgrund besonderer Umstände, die vom Normalfall abweichen, im konkreten Fall zu einer Gesundheitsbelästigung durch Zigarettenrauch des Nachbarn kommt. In einem solchen Fall können sich die Richter des 5. Senats am Bundesgerichtshof vorstellen, dem rauchgeschädigten Nichtraucher einen Abwehranspruch gegen verbotene Eigenmacht des rauchenden Nachbarn zuzugestehen. Verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB ist gegeben, wenn der Inhaber des Besitzrechts in ungerechtfertigter Weise an der Ausübung seines Besitzes gehindert wird. Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruch wäre § 1004 BGB in allen Fällen, in denen § 823 BGB anwendbar ist. Quelle: Jurarat

E-Zigaretten sind grundsätzlich nicht davon betroffen. 1. werden E-Zigaretten nicht geraucht. 2. stellen sie keine relevante Gefahr für andere Menschen dar. Störender Rauch ist nicht existent, da es sich um Dampf handelt und dieser duftet allenfalls nach Erdbeere, Vaille, etc...

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😉

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 - (Gesundheit, Politik, Wohnung)

Die Vermieterin kann Auf- und Niederhüpfen, aber nicht kündigen.
Sie kann regelmäßiges Lüften erwarten, das war's dann auch schon.

Bei Auszug ließe ich sich Wohnung mit Ozon reinigen.

e-Zigaretten bilden davon keine Ausnahme.

Niemand kann Dir das Rauchen in der von Dir gemieteten Wohnung verbieten, und eine Kündigung ist deswegen schon gar nicht möglich.

Du musst lediglich alle Rauch- und Nikotinspuren vor Deinem Auszug restlos beseitigen.