Generell gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch auf Balkon und Terrasse. Bei Abschluss des Mietvertrags kann individuell ein Rauchverbot vereinbart werden. Eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag reicht nicht. Ungefragt muss ein Mietinteressent nicht angeben, ob er raucht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/rauchen-in-mietwohnung#:~:text=Generell%20gehört%20das%20Rauchen%20zum,nicht%20angeben%2C%20ob%20er%20raucht.

Du kannst aber mit Beschwerden an den Vermieter von Nachbarn bekommen. Der Vater meiner Freundin rauchte regelmäßig auf dem Balkon und das riecht man nich einge Stockwerke über ihm

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