Pädagogische Maßname an der Schule?
An die älteren oder evtl sogar auch Lehrer unter euch,
um es kurz zu schildern: Ich bin schülersprecherin an einer Mittelstufe und wurde von einem Lehrer der mich „ganz besonders mag“ beim rauchen vor der Schule erwischt.
Es war weder während der schulzeit noch auf dem schulgelände also quasi private zeit. Jedoch hat er trotzdem einen brief nachause geschickt plus eine note 4 in sozialverhalten reingedrückt. In der schulregel steht klar und deutlich dass es beim WIEDERHOLTEN mal keine der noten 1,2 oder 3 mehr geben wird. Da es aber das erste mal war und außerdem nicht währen der schulzeit hab ich mich dementsprechend darüber aufgeregt.
Der lehrer hat dann ohne meines wissens und das meiner eltern eine klassenkonferenz beigetufen in der besprochen wurde das ich eine Note 5 im Sozialverhalten bekommen soll, mit der posten als Schülersprecherin genommen wird UND ich 2 Wochen in eine andere klasse geben soll als pädagogische maßnahme.
Darf er das? Ich habe gegen keine schulregel verstoßen 🤷🏼♀️
Antworten gerne mit gesetzlichen paragrafen (§) um besser gegen ihn vorgehen zu können.
Welche Regel gilt denn fürs erste Mal.
Einen Brief nachause, den hab ich ja auch bekommen. Klassenleitung wird informiert. Das war’s
Es steht klar wie beim zweiten Mal zu verfahren ist, was steht da, wie beim ersten Mal zu verfahren ist.
Erste Festellung des rauchens bei Schülern:
-Füllt einen fragebogen aus
-Klassenleitung wird informiert
-Eltern werden informiert
-Beim verlassen d. Schulgeländes: Zusatzdienst
Danke, passt also, denn die Klassenleitung lädt ein zur Konferenz.
Eben nicht. Meine klassenlehrerin war damit Ok, ein andere lehrer der mit mir überhaupt nichts zutun hat, hat die klassenkonferenz gemacht
4 Antworten
Ich schätze mal, du bist noch unter 18. Dann ist § 10 (1) JuSchG einschlägig (relevante Passagen gefettet):
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Den Zusammenhang mit dem Sozialverhalten verstehe ich jedoch nicht. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine anderen Schüler da unterwegs waren, kommt auch die Vorbildfunktion des Schülersprechers nicht als Begründung in Betracht.
Ich hab die relevanten Textstellen doch extra fett gemacht! Er sieht dich rauchen, er weiß, dass du minderjährig bist, also darf er gar nicht so tun, als hätte er nichts gesehen.
Es hat ja aber trotzdem nichts mit der Schule zutun gehabt. Warum mir also eine 5 geben, mir den posten wegen nehmen und mich 2 wochen in eine andere klasse stecken? Alter ich hab geraucht und das in meiner freizeit und keinen in der Schule umgehauen
Lesekompetenz ist offenbar nicht deine starke Seite. Das Rauchen muss er dir verbieten, für alles andere sehe ich auch keinen Zusammenhang (vgl. dritter Absatz meiner Antwort).
Nun, man müsste wissen, ob es sich dabei trotzdem noch um das Schulgelände handelt, das kann auch dazugehören, wenn es vor dem Eingang ist.
Ansonsten lassen sich die Schulgesetze jedes Bundeslandes bei Google finden, dort kannst du es bestimmt finden. Im Zweifelsfall das Schulamt befragen.
Dennoch solltest du als Schulsprecherin eine Vorbildfunktion haben und bestenfalls gar nicht rauchen.
Es war eine Strase neben der schule, gehört also dementsprechend NICHT mehr zum gelände dazu. Und auch wenn ich eine Vorbildsfunktion habe macht es mich nicht zum schlechteren Menschen weil ich rauche? So etwas ist in meinen augen kein argument. Was ich privat mache kann jedem Lehrer und auch Schülern egal sein. Lehrer haben eine noch stärkere vorbildsfunktion und stellen sich während der Schulzeit drausen hin und rauchen? Ist das besser?
Trotzdem kann das Straßenland noch zum Schulgelände gehören. Bist du voll- oder minderjährig?
Glaube mir doch wenn ich sage es gehört nicht mehr dazu.
Die Lehrkräfte werden auch schon 18 sein, ist zu befürchten. Sie fallen daher nicht mehr in den Jugendschutz.
Dürfte er an sich nicht, allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Falls du unter 18 bish greift das Jugendschutzgesetz. Dennoch dürfte er dir keine schlechte Note geben, wenn es außerhalb des Schulgelendes wahr.
Ich kenne keine Lehrkraft, die etwas dürfen darf, sie hat immer nur zu müssen.
Somit wird alles passen, was eine Konferenz festlegt.
Aber eine 5? Die tun so als ob ich jemanden Getötet hätte?!?
Dankeschön erstmal, natürlich ist mir bewusst das es rechtlich gesehen in der öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Nichts desto trotz hat es die lehrer eigentlich nichts anzugeben was ich in meiner freizeit tu oder lasse.