Pädagogische Maßname an der Schule?

schleudermaxe  28.01.2025, 13:28

Welche Regel gilt denn fürs erste Mal.

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:31

Einen Brief nachause, den hab ich ja auch bekommen. Klassenleitung wird informiert. Das war’s

schleudermaxe  28.01.2025, 13:32

Es steht klar wie beim zweiten Mal zu verfahren ist, was steht da, wie beim ersten Mal zu verfahren ist.

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:39

Erste Festellung des rauchens bei Schülern:

-Füllt einen fragebogen aus

-Klassenleitung wird informiert

-Eltern werden informiert

-Beim verlassen d. Schulgeländes: Zusatzdienst

schleudermaxe  28.01.2025, 13:40

Danke, passt also, denn die Klassenleitung lädt ein zur Konferenz.

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:45

Eben nicht. Meine klassenlehrerin war damit Ok, ein andere lehrer der mit mir überhaupt nichts zutun hat, hat die klassenkonferenz gemacht

4 Antworten

Ich schätze mal, du bist noch unter 18. Dann ist § 10 (1) JuSchG einschlägig (relevante Passagen gefettet):

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

Den Zusammenhang mit dem Sozialverhalten verstehe ich jedoch nicht. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine anderen Schüler da unterwegs waren, kommt auch die Vorbildfunktion des Schülersprechers nicht als Begründung in Betracht.


Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:35

Dankeschön erstmal, natürlich ist mir bewusst das es rechtlich gesehen in der öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Nichts desto trotz hat es die lehrer eigentlich nichts anzugeben was ich in meiner freizeit tu oder lasse.

RobertLiebling  28.01.2025, 13:36
@Allknower792

Ich hab die relevanten Textstellen doch extra fett gemacht! Er sieht dich rauchen, er weiß, dass du minderjährig bist, also darf er gar nicht so tun, als hätte er nichts gesehen.

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:41
@RobertLiebling

Es hat ja aber trotzdem nichts mit der Schule zutun gehabt. Warum mir also eine 5 geben, mir den posten wegen nehmen und mich 2 wochen in eine andere klasse stecken? Alter ich hab geraucht und das in meiner freizeit und keinen in der Schule umgehauen

RobertLiebling  28.01.2025, 13:42
@Allknower792

Lesekompetenz ist offenbar nicht deine starke Seite. Das Rauchen muss er dir verbieten, für alles andere sehe ich auch keinen Zusammenhang (vgl. dritter Absatz meiner Antwort).

Nun, man müsste wissen, ob es sich dabei trotzdem noch um das Schulgelände handelt, das kann auch dazugehören, wenn es vor dem Eingang ist.

Ansonsten lassen sich die Schulgesetze jedes Bundeslandes bei Google finden, dort kannst du es bestimmt finden. Im Zweifelsfall das Schulamt befragen.

Dennoch solltest du als Schulsprecherin eine Vorbildfunktion haben und bestenfalls gar nicht rauchen.


Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:29

Es war eine Strase neben der schule, gehört also dementsprechend NICHT mehr zum gelände dazu. Und auch wenn ich eine Vorbildsfunktion habe macht es mich nicht zum schlechteren Menschen weil ich rauche? So etwas ist in meinen augen kein argument. Was ich privat mache kann jedem Lehrer und auch Schülern egal sein. Lehrer haben eine noch stärkere vorbildsfunktion und stellen sich während der Schulzeit drausen hin und rauchen? Ist das besser?

ArniD  28.01.2025, 13:31
@Allknower792

Trotzdem kann das Straßenland noch zum Schulgelände gehören. Bist du voll- oder minderjährig?

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:33
@ArniD

Glaube mir doch wenn ich sage es gehört nicht mehr dazu.

schleudermaxe  28.01.2025, 13:34
@Allknower792

Die Lehrkräfte werden auch schon 18 sein, ist zu befürchten. Sie fallen daher nicht mehr in den Jugendschutz.

Dürfte er an sich nicht, allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Falls du unter 18 bish greift das Jugendschutzgesetz. Dennoch dürfte er dir keine schlechte Note geben, wenn es außerhalb des Schulgelendes wahr.

Ich kenne keine Lehrkraft, die etwas dürfen darf, sie hat immer nur zu müssen.

Somit wird alles passen, was eine Konferenz festlegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Allknower792 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 13:30

Aber eine 5? Die tun so als ob ich jemanden Getötet hätte?!?