Nach Langzeittherapie 1 Jahr warten bis zur Führerscheinbeantragung
Hallo zusammen!
Habe folgendes Problem: Ich habe im März 2009 meinen Führerschein zum 2. Mal wegen Alkohol verloren. Da ich selber wusste, dass ich ein Problem mit Alkohol habe, habe ich mich entschlossen etwas dagegen zu tun. Ging dann zu einer Beratungsstelle, die mir dann auch gleich zu einer Langzeittherapie geraten hatte. Also meldete ich mich an und war nun von 10.2009 bis 02.2010 dort. Muss sagen, die vernünftigste Entscheidung, die ich jemals getroffen habe. Seit dem ersten Tag kein Alkohol mehr. Fühl mich spitze und kann einfach wieder richtig leben. Meine Sperre für den Führerschein lief im März 2010 aus. Bin dann zur Führerscheinstelle um meinen Führerschein wieder zu beantragen. Der Verantwortliche legte mir den Antrag vor. Außerdem eine Einverständniserklärung zwecks MPU usw. Nun steht dort auch, dass man mindestens 1 Jahr nach einer Entwöhnungskur warten müsste, um den Führerschein wieder zubeantragen!!! Kann man dagegen etwas unternehmen? Was ist, wenn ich die Langzeittherapie dem Amt verschweige, aber es trotzdem beim MPU vorbringe? Was könnte dann passieren? Oder kann ich die MPU vor Ablauf des Jahres schon machen? Also vor der Beantragung des FS? Ist sie dann auch gültig? Ich möchte einfach alles für den Tag X erledigt haben.
Vielleicht habt Ihr ja schon Erfahrungen damit und könnt mir helfen!
Danke Teab74
7 Antworten
Du musst für die MPU auf jeden fall nach´weisen, dass du "trocken" bist. Das heißt, du musst während eines Jahres regelmäßig Blutproben abgeben, die belegen, dass sich deine Leber regeneriert. Die MPU kannst du im Laufe dieser Zeit beantragen, dann bekommst du einen Termin.
Zunächst mal: Wenn Sie wirklich alkoholerkrankt sind, dann ist ein Nachweis über 12 Mon Abstinenz nach BUK zu fordern. Dann aber auch eine Therapie; stationär oder ambulant.
Wenn Sie aber Missbräuchler sind ohne Abhängigkeitsstruktur, werden Sie mit 6 Mon Abstinenz -mindestens- auch klar kommen.
Die FEB braucht von der Langzeittherapie nix zu wissen, der GA wird es Ihnen positiv anrechnen.
Die U können Sie nach Beantragung der FE bei der FEB jederzeit machen; sinnvoll wäre sie aber nur, wenn sie auch zu einem pos. Ergebnis führ(t)en kann.
Wie hoch waren denn die Promillewerte der beiden TraST?
Haben Sie sich fachlich auf die U vorbereitet?
Wie werden Sie zukünftig mit Alkohol umgehen wollen?
Um Ihre Frage zu beantworten, fehlen noch einige Infos.
Gruss aus dem sonnigen HH
Danke schon mal für die Antworten!!! Also meine Promillewerte waren beim ersten 1,6°/oo und beim zweiten Mal 2,8°/oo. Schon ziemlich heftig! Füe die MPU habe ich mich noch nicht vorbereitet, werde nächste Woche zu einem ersten Gespräch bei der MPI gehen und mich beraten lassen. Was bei mir ganz klar ist: Ich werde nie wieder Alkohol trinken. Bin da fester Überzeugung ( hab gesehen was der Alkohol bei mir anstellt )! Sie schreiben, dass die FEB von der Langzeittherapie nichts wissen muss, aber ich muss ja eine Erklärung unterschreiben, in der ich bestätige, dass eine Therapie schon mindestens ein Jahr zurück läge. Zitat: Außerdem wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass eine evtl. Entwöhnungskur mindestens ein Jahr bei Antragstellung zurückliegen muß. Dies bedeutet doch, dass ich auf jeden Fall dieses Jahr abwarten muss, oder? Also, im Klartext: 1.Entlassung aus der Therapie 22.2.2010 2.Beantragung frühstens 22.02.2011 3.MPU nach Beantragung
Verstehe ich das richtig???
Danke und Grüsse
Nicht zwingend...................
Wenn eine Diagnose "Alkoholerkrankt/ Abhängigkeit (F10.2)" nach ICD o DSM fachlicherseits bestellt wurde, ist abzuklären, ob diese in der FEB bekannt ist.
Wenn nicht bekannt oder nicht gestellt, würde ich auf Hyp. A2" nach Beurteilungskriterien auf "Missbrauch mit Abstinenzforderung" in der BfF testieren.
Wenn bekannt, würde ich darum bitten, dass in einem Entlassungsbericht dokumentiert die eigentliche Therapie mindestens ein halbes Jahr abgeschlossen war und die folgenden 6 Monate als Beratung im Sinne einer "Rückfallprophylaxe" deklariert werden.
Das entspricht nach BK dann nach Hyp A1 (Alkoholerkrankt; z.Zt. abstinent) den Erwartungen der GA, um aus fachmedizinischer Sicht eine poitive MPU überhaupt andenken zu können.
Die bei der FEB unterzeichneten Dokumente sind eigentlich gegenstandslos, weil sie nicht Bedingung für das Zulassen eines Antrages auf Wiedererteilund der FE und der folgenden MPU sein dürfen.
Somit ist vorstellbar, dass ein Proband zunächst alles unterschreibt auf dem Weg zu seiner FE.
Sollte aber gut durchdacht und abgeklärt werden; eine solche Strategie ist nix für Laien ...........
Besuchen Sie eine SHG, die Ihnen hilft, Alternativen und Wachsamkeit gegen alte Konsummuster zu finden?
Haben Sie nachgewiesenermaasen ein Jahr Abstinenz? (EtG-Kontrollcheck)
Gruss aus dem bewölkten HH
Gutebn Morgen, komme leider erst heute dazu, Dir zu antworten. Also: 1 Jahr Abstinenznachweis nach Therapie. Heute gelten leider keine Blutwerte mehr, Du musst Urinproben abgeben. Die Daten dazu werden Dir z.B. von der MPU-Stelle mitgeteilt. Das läuft so ab: wenn sie Dich heute anrufen, musst du innerhalb von 24 Stunden zu einem anerkannten Arzt gehen und den Urincheck durchführen. Das ganze passiert mehrmals während des einen Jahres. Wann die Termine sind weiß keiner. Ich habe auch 1 Jahr warten müssen, habe dieses aber für eine gute Vorbereitung genutzt. Stell dir das alles nicht so einfach vor. Setze dich gut mit dem Thema auseinander. Schreibe auf, warum du getrunken hast (wie in der Therapie) lerne Promilleberechnung, Trinkverhalten einzuschätzen usw. Viele machen einen Vorbereitungskurs zur MPU. Ich habe keinen gemacht und auch bestanden, aber ich habe auch mächtig dafür gearbeitet und mir von allen Seiten Informationen eingeholt. Sicherlich wirst Du auch eine Nachsorge machen. Sprich das Thema MPU einfach mal an. Wenn du die angeforderten Urinchecks nicht hast, brauchst du alles gar nicht erst zu versuchen, kostet dann nur unnütz Geld. Wenn Du noch Infos brauchst, melde Dich. Liebe Grüße und viel Erfolg. Halte durch!
Hallo,
Du musst nachweisen das du über ein Jahr kein Alkohol zu dir genommen hast, wenn du in deiner Therapie zeit einen Nachweis für Abstinenz hast kannst du dir das anrechnen lassen.
Dieses Jahr Wartezeit nach einer Langzeittherapie, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage, d.h. so etwas gibt es nicht. Wenn die Führerscheinstelle Zweifel hat, dann kann sie eine MPU anordnen, aber sie kann nicht in eigenem Ermessen einfach eine Sperre von einem Jahr verhängen. Die Sache mit dem Jahr kommt daher, dass man für die MPU evtl ein Jahr lang Leberwerte beibringen muß. Du kannst dir aber auch die MPU vorher versuchen, wenn du eine Langzeittherapie hinter dir hast. Das ist schon mal ein positiver Punkt, der viel hilft.
Möglicherweise reicht dem Gutachter die Zeit nicht ganz aus, die Führerscheinstelle selbst jedoch darf eine solche Wartezeit auf keinen Fall verordnen.
was ist denn wenn man ein jahr abstinenz schon nachgeweisen hat und danach erst therapie anfängt wie sieht das dann aus ?