Jugendamt und Fahrerlaubnis?
Hallo aus Bremen. Und zwar geht es um folgendes. Eine gute Freundin von mir wird Alkoholismus vorgeworfen. Sie trinkt gelegentlich am Wochenende Alkohol. Sie soll jetzt zu einer Suchtberatung gehen und klären lassen ob eine Abhänigkeit bzw. Alkoholismus vorliegt. Die Mutter hat sich an das Amt gewannt. Das Ergebnis möchte das Jugendamt schriftlich haben(Kindeswohlgefährdung). Wenn der nette Herr von der Suchtberatung dazu kommt das Alkoholabhängigkeit vorliegt und das Jugendamt davon erfährt wie sieht das denn mit dem Führerschein aus? Gibt das Jugendamt Informationen an die Führerscheinstelle weiter so das es da zu Problemen kommt oder unterliegt das Jugendamt der schweigepflicht?
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3 Antworten
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Wenn der nette Herr von der Suchtberatung dazu kommt das Alkoholabhängigkeit vorliegt...
Dann müsste er schon Hellseher sein. Oder deine gute Freundin ihr Trinkverhalten ehrlich offenbaren. Und falls sie alkoholkrank ist, dann wird sie das kaum machen. Denn den Konsum zu verschleiern und herunter zu spielen ist etwas, was ein echter Alkoholiker meist beherrscht bis zu einem gewissen Punkt, wo es offensichtlich wird.
Und somit sollte das Anliegen der Freundin sein vorrangig über ihrer Alkoholkonsum nachzudenken und diesen zu reduzieren oder sich in ambulante oder stationäre Therapie begeben.
Die Führerscheinstelle wird eh nichts erfahren. Wenn nichts vorliegt wie Trunkenheit im Straßenverkehr, dann haben die doch damit auch nichts zu tun, oder?
Und vom Führerschein sollte deine Freundin ohnehin absehen, wenn sie Alkoholprobleme hat. Wenn sie denn überhaupt so weit ist es sich einzugestehen.
Gelegentlich am Wochenende heißt nun genau was? Und besitzt sie genug Eigenverantwortung sich nicht betrunken hinters Steuer zu setzen?
Von "gelegentlich" bis hin zum "Quartalssäufer" ist manchmal auch nur ein kleiner Schritt. Ist sie also beinahe jedes Wochenende absolut dicht? Und kann sie auch ohne Alkohol? Oder trinkt sie wirklich nur mal einen Cocktail oder ein Glas Wein?
Wenn die Mutter sich schon ans Amt wendet, dann scheint das Ganze ja nicht mehr so harmlos zu sein...
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dem Jugendamt ist der Führerschein egal, aber darüber würde ich mir bei so was echt keine Sorgen machen. Mir wäre allerdings neu, dass eine Beratungsstelle bescheinigt ob eine Alkoholerkrankung vorliegt oder nicht, insbesondere, da die auch auf die Aussagen der Frau angewiesen sind und die wird unter diesen Umständen, selbst wenn sie regelmäßig konsumiert nicht die Wahrheit sagen.
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Damit die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, muss man auch betrunken fahren. Nur weil man alki ist, heißt es das ja nicht zwangsläufig. Das wäre Ja eine Strafe ohne Verbrechen.