Habe ich auch Chancen dazu, ein Fahrverbot/Entzug des Fahrerlaubnis zu entkommen?
Hallo,
wurde am 14.05.22 am Samstag in der Nacht von der Polizei angehalten.
Hatte vor erst unter 1.09 Promille, als ich dann in der Polizeistation an so einen Gerät gepustet habe, hatte ich auf einmal über 1,1 Promille.
Danach wurde mir Blut abgenommen und jetzt muss auf das Ergebnis abgewartet werden.
Einer meiner Freunde wurde letztes Jahr auch angehalten und er hatte 1,35 Promille.
Hat eine Strafe bekommen von 3 Punkten, 1500€ Geldstrafe und sein Führerschein wurde mindestens für 6 Monate entzogen.
Er hatte aber einen Anwalt eingeschaltet für Verkehrsrecht und der Anwalt konnte die Strafe mildern.
Er musste dann 3000€ zahlen, hat aber dafür keine Punkte bekommen und sein Führerschein durfte er auch behalten.
Ich schalte jetzt auch einen Anwalt ein!
Aber was denkt ihr? Habe ich auch die Chance dass ich mit nem Blauen Auge davon komme?
PS: Er war da 20 und ich bin 19, er war in keiner Probezeit und ich auch nicht, ich hatte auch noch nie was mit der Polizei zu tun!
8 Antworten
Schlicht und ergreifend - auch für Dich gilt/ galt die 0,0 Promille-Grenze.
Insgesamt haben Richter einen Ermessensspielraum - also warte es ab, wie "Dein" Richter entscheidet. Und stelle Dir zusätzlich die Frage, was es dir wirtschaftlich wert ist, evtl. für einen kürzeren Zeitraum auf Deinen Führerschein verzichten zu müssen.
In Taxis darfst du mit 0.5 Promille bedenkenlos einsteigen.
Bloss nicht als Fahrer, versteht sich.
Ich finde sowas immer "klasse"
Säufer löhnen einfach das Doppelte an Kohle und gut ist. Auch hier gilt: Geld regiert die Welt
Und beim nächsten Mal fahren sie nen Kind an oder sonstwen Tod und dann will keiner wieder es gewesen sein oder gewußt haben
Find ich zum "K*TZEN"
PS: Wer anderer meinung ist, der darf das gerne sein, aber dann sind das sicher wieder nur solche, die es nicht raffen
1,35 Promille und keinen Fahrerlaubnisentzug? Niemals hier in Deutschland, Dein Freund erzählt nie und nimmer die Wahrheit.
Ab 1,1 ist das Ding futsch, definitiv.
Solche Urteilsfindungen bei Straftaten, denn um eine solche handelt es sich hier bereits (ab 1,1 Promille), sind immer Individualurteile, die niemals von einer Person auf eine Andere übertragbar sind.
Den Rest erklärt dir dein Anwalt.
Na da hat er dir schön was vorgelogen, bei 1,35 Promille ist der Lappen definitiv weg.Nur Geldstrafe, das glaubst doch selber nicht. Deine Pappe wird auch Urlaub in Flensburg machen, trotz zusätzlicher Geldstrafe.
Danke für deine Antwort!
Ja, natürlich gilt auch für mich die 0,0 Promille grenze.
Es war ein sehr dummer Fehler von mir und dies wird mir auch in meinen Leben nicht mehr passieren, selbst wenn ich 0,5 haben dürfte, werde ich in kein Auto mehr steigen!