Getränk bezahlen oder nicht

10 Antworten

Frag Deinen Kumpel mal, WER denn das Getränk seiner Meinung nach bezahlen soll. Er hat das Getränk angenommen und muss es dann folglich auch bezahlen. Das Getränk wurde im (zwar fälschlicherweise) angeboten und er hat dieses Angebot angenommen.

Hat er denn bezahlt? Ich hoffe, dass nicht die Bedienung oder die Thekenkraft das Getränk bezahlen mussten. Wenn der Chef die Kosten übernimmt, muss er diese nicht erhaltenen Einnahmen trotzdem voll versteuern - was für eine Sauerei!


Nakissa 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 14:00

Nein er hat nicht bezahlt! Und es wird noch schlimmer, denn er hat zuerst sein "richtiges" Getränk und unsere Getränke ausversehen umgeschüttet dann bekamen wir Neue und da war halt ein Falsches dabei. Beim Bezahlen mussten wir nichteinmal die Umgeschütteten bezahlen mein Kumpel hat nichts gesagt bis die Kellnerin ihm darauf angesprochen hat dann war er sehr unfreundlich und hat angefangen zu schreien, dass er es ja nicht getrunken hat! Ich war richtig geschockt und es war sehr peinlich .Es war bestimmt das letzte Mal, wo ich mit ihm wo hin gehe!

ZwanzigerJahre  26.03.2015, 14:11
@Nakissa

Dein Kumpel hätte die umgeschütteten Getränke ebenso wie das spätere (nicht getrunkene) Getränk bezahlen müssen. Ich würde ihn mal darauf ansprechen und ihm vorschlagen, sich bei der Bedienung zu entschuldigen.

Naja wenn er ihr gesagt hat nein passt schon und trinkt das Glas aus muss er bezahlen ..sonst nicht ..verstehe nur nicht warum er sagt passt schon und trinkt es dann doch nicht dann hätte er es doch gleich zurückgehen lassen und sich das bestellte geben lassen können .wenn er dS falsch bestellte annimmt mit ja passt schon erklärt er sich ja dazu einverstanden es zu trinken und muss daher bezahlt werden ..ganz frech wäre es noch er trinkt es aus und will dann nicht bezahlen ..das ja Betrug ...

Wenn er sagt, paßt schon, hat er die Lieferung bestätigt, dann kann er sich nciht mehr auf einen Irrtum rausreden. Egal, ob er es getrunken hat oder nicht.

Geht gar nicht. Er hat die Bedienung ja im Glauben gelassen, dass er auch mit der falschen Lieferung zufrieden ist. Daher müsste er dann auch zahlen.

wenn der Besteller, mit der Falschlieferung einverstanden ist, dann muß er bezahlen.