Fahrtüchtigkeit bei Alkohol und THC?
Hallo zusammen.
Gerade las ich die Frage des Tages
https://www.gutefrage.net/frage/cannabis-strassenverkehr-thc
und ohne generell das Thema diskutieren zu wollen, stellt sich mir die Frage, wie man die Grenzwerte eigentlich in Kombination nimmt.
Angenommen jemand trinkt 2 Bier und käme damit auf 0,49 Promille und raucht sich danach noch einen Joint und kommt auf 3,49 Nanogramm THC.
Dann ist er doch noch weniger fahrtüchtig als jemand, der nur die zwei Bier getrunken, oder nur den Joint geraucht hat, oder nicht? Wird das zusammen verrechnet oder darf man sich noch vollgedröhnter ans Steuer setzen?
Vielen Dank für eure Zeit.
4 Antworten
Angenommen jemand trinkt 2 Bier und käme damit auf 0,49 Promille und raucht sich danach noch einen Joint und kommt auf 3,49 Nanogramm THC.
Mischkonsum gilt nach wie vor als unzulässiger Missbrauch, der eine MPU oder Führerscheientzug rechtfertigt.
Ich glaube nicht das das zusammengerechnet wird, aber wenn jemand schon 1 Bier getrunken hat und am Joint nur ein paar mal gezogen hat, dann wird er schon aus dem Verkehr gezogen werden können. Weil es bestimmt so sein wird, wenn beides Nachweisbar ist ist es schon verboten. Andererseits könnte es auch so kommen dass nur die Werte einzeln berechnet werden also bei 0,2 Promille und THC von unter 1 kann man dann wohl schon ohne Strafe einfach weiterfahren.
Cannabis und Alkohol zusammen sind - egal in welchen Nachweisbaren Mengen - im Straßenverkehr ein NoGo.
Wer Cannabiskonsum und Autofahren unter einen Hut bringen will, sollte nach dem Konsum drei bis vier Tage freiwillig das Fahrzeug stehen lassen. Nicht, weil man nicht fahrtüchtig wäre - sondern weil diese Zeitspanne (bei seltenem Cannabisgebrauch) die gleiche ist wie die Nachweisdauer des Konsums im Urin.
Es braucht nicht zusammengerechnet werden, da die Kombination generell verboten ist. Der Lappen ist dann erstmal auf Urlaub.