Fahrerflucht mit Unfall Alkohol an Auto mit Altschaden?
Hallo zusammen,
Ich hatte einen Verkehrsunfall als Geschädigter. Mir ist jemand hinten rein gefahren und ist dann alkoholisiert geflüchtet (Fahrerflucht). Ich habe Anzeige erstattet, und er wurde unter 1 Stunde gefasst. Das Problem ist jedoch, dass ich genau an dieser Stelle einen Alt tSchaden habe, der nie beseitigt wurde. Ich habe den Schaden fiktiv auszahlen lassen. Das bedeutete, dass das Heck komplett erneuert werden sollte. Optisch sieht man in erster Linie nichts, aber es gab einen Knick, so dass nichts repariert werden konnte. Jetzt habe ich das Problem, dass ich möglicherweise gar kein Schadensersatz Anspruch habe. Dabei sind aber noch neueren Schäden entstanden. Zum Beispiel gibt es große Verschiebungen der Teile, die es bei dem Unfall davor nicht gab. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Was könnte ich machen?
Strafrechtlich wird er ja verfolgt werden, weil ja trotzdem Kratzer vorhanden sind aber an einem Bauteil das schon kaputt war. Und für Strafrecht ist ja eine Sachbeschädigung der Wert der Sache unbedeutend. Danke euch
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Strafrechtlich wird er ja verfolgt werden, weil ja trotzdem Kratzer vorhanden sind aber an einem Bauteil das schon kaputt war. Und für Strafrecht ist ja eine Sachbeschädigung der Wert der Sache unbedeutend.
Rechtlich kann etwas Beschädigtes nicht noch einmal beschädigt werden. Auch im Hinblick auf die Fahrerflucht besteht eine Bagatellgrenze, die hier vielleicht sogar unterschritten wurde. Wie das strafrechtlich gewürdigt wird bleibt den Bearbeitern vorbehalten, schließlich konnte der Vorschaden vor der Flucht nicht bekannt gewesen sein und somit die Elemente (Entfernen ohne Feststellung der Personalien, des Hergangs und des Schadens) bestehen.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich möglicherweise gar kein Schadensersatz Anspruch habe.
Vermutlich wird kein Geld bezahlt werden.
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Autobahn etwas abfällt und ich dafür aufkommen muss
Insbesondere wenn es andere Fahrzeuge noch trifft. Das Fahrzeug darf nur in einem verkehrssichern Zustand in Betrieb gesetzt werden. Herunter fallende Teile entsprechen nicht diesem Standard.
Zudem könnten 315c StGB interessant werden.
Genau dieser kommt dann aber für den Halter/Fahrer des Fahrzeuges das Teile verliert in Betracht.
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Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Den Altschaden angeben.
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Du gibst erstmal gar nichts an. Du suchst dir am besten schnellstmöglich einen Anwalt und redest mit ihm drüber.
Die Schuldfrage scheint hier klar beim Gegner zu liegen, daher muss auch die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen.
Zivilrechtlich ist sehr wahrscheinlich nicht viel zu holen, aber es sind auch Schäden an anderen stellen entstanden. Das war ja nie Gegenstand des ersten Unfalls. Die sind, auch im Vergleich zum Gutachten von damals, neu.
Die Teile waren zwar beschädigt, hingen aber perfekt zusammen. Kann doch nicht sein, dass demnächst auf der Autobahn etwas abfällt und ich dafür aufkommen muss.
Zudem könnten 315c StGB interessant werden.