Fahrerflucht mit Unfall Alkohol an Auto mit Altschaden?

3 Antworten

Strafrechtlich wird er ja verfolgt werden, weil ja trotzdem Kratzer vorhanden sind aber an einem Bauteil das schon kaputt war. Und für Strafrecht ist ja eine Sachbeschädigung der Wert der Sache unbedeutend.

Rechtlich kann etwas Beschädigtes nicht noch einmal beschädigt werden. Auch im Hinblick auf die Fahrerflucht besteht eine Bagatellgrenze, die hier vielleicht sogar unterschritten wurde. Wie das strafrechtlich gewürdigt wird bleibt den Bearbeitern vorbehalten, schließlich konnte der Vorschaden vor der Flucht nicht bekannt gewesen sein und somit die Elemente (Entfernen ohne Feststellung der Personalien, des Hergangs und des Schadens) bestehen.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich möglicherweise gar kein Schadensersatz Anspruch habe.

Vermutlich wird kein Geld bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Unbekannter264 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:39

Zivilrechtlich ist sehr wahrscheinlich nicht viel zu holen, aber es sind auch Schäden an anderen stellen entstanden. Das war ja nie Gegenstand des ersten Unfalls. Die sind, auch im Vergleich zum Gutachten von damals, neu.

Die Teile waren zwar beschädigt, hingen aber perfekt zusammen. Kann doch nicht sein, dass demnächst auf der Autobahn etwas abfällt und ich dafür aufkommen muss.

Zudem könnten 315c StGB interessant werden.

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GS2000  26.07.2024, 16:49
@Unbekannter264
Autobahn etwas abfällt und ich dafür aufkommen muss

Insbesondere wenn es andere Fahrzeuge noch trifft. Das Fahrzeug darf nur in einem verkehrssichern Zustand in Betrieb gesetzt werden. Herunter fallende Teile entsprechen nicht diesem Standard.

Zudem könnten 315c StGB interessant werden.

Genau dieser kommt dann aber für den Halter/Fahrer des Fahrzeuges das Teile verliert in Betracht.

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Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Den Altschaden angeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Du gibst erstmal gar nichts an. Du suchst dir am besten schnellstmöglich einen Anwalt und redest mit ihm drüber.

Die Schuldfrage scheint hier klar beim Gegner zu liegen, daher muss auch die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen.