Fahren unter drogen und Alkoholeinfluss?

7 Antworten

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Deine größte Sorge sollte nun dem vorwerfbaren Wirkstoffgehalt von dem Koks in Deinem Blut gelten, denn da ist die Fleppe ganz schnell ganz weg mit einem Strafverfahren nach StGB, einem Fahrerlaubnisentzug samt Sperrfrist nicht unter 6 Monaten, sowie späterer MPU-Auflage und dazu beizubringendem Abstinenznachweis von mindestens 12 Monaten im Vorfeld.

Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB wegen Koks am Steuer kannst Du dann selbst als strafrechtlich absolut unverbelasteter Ersttäter dann durchaus mit einer Geldstrafe von mindestens ca. 30 bis 40 Tagessätzen durchaus rechnen, wenn dabei in der Blutprobe gewisse Grenzwerte überschritten wurden.

Ansonsten würden Dich ohne die Koks-Geschichte bereits die vorwerfbaren 0,9 Promille BAK ordnungsrechtlich mindestens 250 Euro und 1-3 Monate Fahrverbot samt vermutlich 2 Punkten laut BKAT kosten.


RexMex769 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 15:06

Wird es zu einer Verhandlung kommen oder wird so etwas eher mit einem Strafbefehl geahndet.

Gnurfy  30.09.2024, 15:27
@RexMex769

Wegen der Sache mit dem Koks kommt es nun halt wirklich auf die vorwerfbaren Substanzfunde vs. Grenzwerten dafür an für die Frage nach der Einleitung eines möglichen Straf(ermittlungs-)verfahrens.

Ein "Strafbefehl" kann nur aus einem solchen Verfahren, oder der Einstellung eines solchen Verfahrens wegen geringer Schuld zur Kostenreduktion "vereinfacht" ergehen.

Sofern tatsächlich wegen des Kokskonsums in Verbindung mit Führung eines Kraftfahrzeuges ein Strafermittlungsverfahren gegen Dich eröffnet werden würde, so bekämst Du das durch die Zustellung eines gesonderten Anhörungsbogens entweder durch die Polizei ( Erstattung einer Strafanzeige ), oder durch ein Gericht ( Eröffnung ) eines Strafverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Außer einem (evtl.) Fahrverbot oder sogar einem Fahrerlaubnisentzug und der dazu verfügten Geldbuße/Geldstrafe kommt die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Sie zu (entweder zur Belassung oder für die Wiederteilung der Fahrerlaubnis).

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