Fahren unter drogen und Alkoholeinfluss?
Ich wurde gestern mit 0,9 Promille Alkohol und Kokain im Blut erwischt beim fahren. Es gab keine Gefährdung anderer oder einen Unfall. Davor hatte ich auch noch keine Straftaten, die mit Alkohol und Drogen zu tun hatten aber ich hatte vor vier Jahren eine Bewährung die ich erfolgreich absolviert hatte Diese war wegen Körperverletzung bis jetzt war ich vier Jahre straffrei. Habe meine Ausbildung erfolgreich absolviert und mache zur Zeit meinen Betriebswirt. Mit dem Polizisten habe ich bei der Kontrolle kooperiert. Was kann auf mich zukommen? Oder eher gesagt was ist wahrscheinlich.
Danke schon mal
7 Antworten
Deine größte Sorge sollte nun dem vorwerfbaren Wirkstoffgehalt von dem Koks in Deinem Blut gelten, denn da ist die Fleppe ganz schnell ganz weg mit einem Strafverfahren nach StGB, einem Fahrerlaubnisentzug samt Sperrfrist nicht unter 6 Monaten, sowie späterer MPU-Auflage und dazu beizubringendem Abstinenznachweis von mindestens 12 Monaten im Vorfeld.
Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB wegen Koks am Steuer kannst Du dann selbst als strafrechtlich absolut unverbelasteter Ersttäter dann durchaus mit einer Geldstrafe von mindestens ca. 30 bis 40 Tagessätzen durchaus rechnen, wenn dabei in der Blutprobe gewisse Grenzwerte überschritten wurden.
Ansonsten würden Dich ohne die Koks-Geschichte bereits die vorwerfbaren 0,9 Promille BAK ordnungsrechtlich mindestens 250 Euro und 1-3 Monate Fahrverbot samt vermutlich 2 Punkten laut BKAT kosten.
Wegen der Sache mit dem Koks kommt es nun halt wirklich auf die vorwerfbaren Substanzfunde vs. Grenzwerten dafür an für die Frage nach der Einleitung eines möglichen Straf(ermittlungs-)verfahrens.
Ein "Strafbefehl" kann nur aus einem solchen Verfahren, oder der Einstellung eines solchen Verfahrens wegen geringer Schuld zur Kostenreduktion "vereinfacht" ergehen.
Sofern tatsächlich wegen des Kokskonsums in Verbindung mit Führung eines Kraftfahrzeuges ein Strafermittlungsverfahren gegen Dich eröffnet werden würde, so bekämst Du das durch die Zustellung eines gesonderten Anhörungsbogens entweder durch die Polizei ( Erstattung einer Strafanzeige ), oder durch ein Gericht ( Eröffnung ) eines Strafverfahrens schriftlich mitgeteilt.
https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
da kannst du alles nachlesen, billig wird es nicht
Außer einem (evtl.) Fahrverbot oder sogar einem Fahrerlaubnisentzug und der dazu verfügten Geldbuße/Geldstrafe kommt die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Sie zu (entweder zur Belassung oder für die Wiederteilung der Fahrerlaubnis).
ca. 500€, 2Punkte und 1 monat Lappen weg
Nicht nur 1 Monat. Die MPU wird vermutlich für eine Verlängerung sorgen
Hm stimmt eigentlich. Mist, alles im Leben kostet Geld.
Das kannst du doch selber nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Wird es zu einer Verhandlung kommen oder wird so etwas eher mit einem Strafbefehl geahndet.