Drohung nachbarin?

CrieXY  16.05.2023, 23:30

Wenn man jemandem droht, hat man doch in der Regel irgendwelche Forderungen… welche hat sie?

nataly42 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 23:33

Angeblich ein Bild wo man mich sieht mit den Bier. Forderungen hat sie keine . Vlt will sie mir auch nur Angst machen. Keine Ahnung

6 Antworten

Wenn deine Nachbarin eine Meldung macht, dann lädt das Jugendamt dich ein oder kommt vorbei, um deine Sicht der Dinge zu hören.

Bei Kleinkindern schauen wir standardmäßig ins U-Heft. Evtl bitten wir darum, beim Kindergarten nachfragen zu dürfen, ob irgendwelche Auffälligkeiten bekannt sind.

Natürlich nehmen wir Kinder nicht wegen einem einzelnen Bier in Obhut. Das ist völliger Schwachsinn. Da könnte ja jedes zweite Kind nicht bei seiner Familie aufwachsen, wenn man so hohe Maßstäbe ansetzen würden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

nataly42 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 16:43

Ja aber sie will ja sagen das ich jeden tag trinke und Alkoholiker bin. Was nicht stimmt.

Was macht das Jugendamt dann ?

Kommt vorbei ohne Ankündigung oder was machen die dann ?

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SkR1997  17.05.2023, 17:38
@nataly42

Gucken, ob das Kind versorgt ist. U-Heft angucken. Deine Meinung anhören. Beim Kindergarten nachfragen, ob es Auffälligkeiten gibt (wenn du noch nie das Kind mit Alkoholfahne abgeholt hast, ist das gut). ...

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Du hängst nicht ständig/ täglich mit Bier in der Hand draußen im Garten herum? Dann kann die Nachbarin dir schon mal garnichts.

Auf deinem Grundstück kannst du trinken was du willst, anziehen was du willst, essen was du willst.... (solange die Nachbarn durch Geruch/ Geräusch nicht belästigt werden).

Und solange du kein Alkoholiker bist/ dich nicht mit Alk zudröhnst, ist alles in Ordnung.

Insbesonders dann in Ordnung, wenn man als Paar vereinbart hat "Wenn Alkohol im Spiel ist, egal ob ein oder mehr Drinks/ BIere, dann muss einer von beiden absolut nüchtern bleiben".

Du machst nichts illegales, wenn du auf deinem Grundstück vor deinen Kindern ein Bier trinkst

Außerdem hat deine Nachbarin mit Bild sogar eine Straftat begangen, denn grundsätzlich ist das Anfertigen von Fotos von Personen auf deren Grundstück nicht ohne weiteres erlaubt, insbesondere wenn dadurch die Privatsphäre der betreffenden Person verletzt wird.

Nein garnichts, eher kannst du deine Nachbarin anzeigen, dass sie dich in deinem Garten fotografiert hat.

Nein.

Du darfst auch ne Flasche Schnapps saufen und nackt im Kreis laufen.

Das Jugendamt ist kein Arsc*loch...und deren Grenzen sind eng. Die sind nicht dazu da, Familien auseinander zu reißen!

Die Tussi soll das ruhig melden, denn dann bekommt sie einen auf den Deckel, denn sie darf gar keine Bilder von dir machen!!!