Drogenkonsum bei minderjährigen-zwangseinweisung erlaubt/ein muss?

4 Antworten

Griaß di,

Ich hoffe, wir reden nicht über dich. Wenn eine 13-Jährige 1,5 Wochen lang Kokain und Cannabis konsumiert und die Betreuer darüber Bescheid wissen, müssen sie eigentlich handeln.

  1. Gesundheitsrisiken: Drogenkonsum in diesem Alter kann gefährlich sein. Die Betreuer müssen sofort aktiv werden.
  2. Meldung an das Jugendamt: Sie sind oft verpflichtet, das Jugendamt zu informieren, um Unterstützung zu holen.
  3. Zwangseinweisung: Dies könnte nötig sein, wenn das Mädchen sich selbst oder andere gefährdet.

Wenn die Betreuer nichts unternehmen, ist das bedenklich, und es könnte hilfreich sein, das Thema offen anzusprechen oder andere Vertrauenspersonen einzubeziehen.


sWk765 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 16:01

Nein wir reden nicht über mich und das Mädel worüber wir reden das ist nicht das erste mal das sie mit Drogen in knt kam sie hat schon länger cannabis konsumiert und alkohol getrunken und jetzt hab ich halt erfahren das sie Kokain gezogen hat und da ist halt so ein punkt der nicht weitergehen kann die betruer müssen handeln machen sie aber nicht deswegen wende ich mich hier erstmal an meine Mitmenschen danke für deine Antwort

Niemand wird zwangseingewiesen, weil er 1,5 Wochen Drogen konsumiert. Allerdings wäre es hier definitiv angebracht, die Sorgeberechtigten zu informieren. Auch eine Termin bei der Suchtberatung wäre nicht verkehrt, wenn die Befugnisse der Betreuer soweit reichen.( Es ist keine normale Schule, so wie ich es verstehe??)

Zwangseinweisungen erfolgen immer bei akuter Selbst oder Fremdgefährdung. In diesem Fall kann es zu einer Zwangseinweisung kommen. Die Gefahr ist sehr hoch. Ein Richter muss dies beurteilen. Das die Betreuer es nicht dem Jugendamt melden. Solange niemand von den Behörden davon erfährt, wird aber nichts passieren. Das würde sich aber rasch ändern, wenn sie hospitalisiert werden würde.

Das Verhalten der Betreuer, welches du geschildert hast, ist übrigens rechtswidrig.

Woher ich das weiß:Recherche

Ob das für eine Zwangseinweisung reicht, glaub ich nicht..

Aber die Betreuer machen sich strafbar, wenn sie von dem Konsum wissen und nichts dagegen unternehmen bzw. die Sorgeberechtigten informieren