Darf mir die Vertretung meines Arztes ein Folgerezept verweigern?

3 Antworten

Wer wirklich in so einem Maß von einem Medikament abhängig ist, sollte darauf achten, immer einen entsprechenden Vorrat zuhause zu haben. Und wer wirklich auf ein Medikament "angewiesen" ist, das nicht jeder mal eben so verschreibt, sollte mit dem Hausarzt klären, welche Vertreung das im Zweifel weiter verordnet.

"Ismiregal" ist in dem Zusammenhang ein schlechtes Motto...


ismiregal7777 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 21:01

Letztendlich hast du natürlich recht, aber ich wollte eher wissen ob eine Vertretung die dafür zuständig sein sollte, das einfach ablehnen darf.

Deine Meinung ismiregal 😜

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DODOsBACK  31.08.2021, 21:28
@ismiregal7777

Natürlich darf sie.

BTM verschreibt man nicht wie Durchfalltabletten oder Fußpilzsalbe, und wenn der Vertretungsarzt meint, dich nicht ausführlích genug untersuchen und befragen zu können (wobei es um SEINE, nicht um deine Zeit geht), kriegst du nichts.

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ismiregal7777 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 21:32
@DODOsBACK

Wie gesagt…ich wurde am Telefon schon abgewiesen und ich denke nicht, dass das die Aufgabe einer Vertretung ist, die Patienten ohne Untersuchung oder sonst iwas, einfach abzuweisen.

Danke trotzdem für deine Zeit.

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Solange er seine Unterschrift auf ein Rezept setzen muss, darf er das.


ismiregal7777 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 19:35

Sagst du das dann auch zu einem Krebskranken oder dergleichen?

Vllt hast du auch vollkommen recht, aber sowas ist doch fast schon unterlassene Hilfeleistung.

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tenno5034  31.08.2021, 19:36
@ismiregal7777

Wieso soll das unterlassene Hilfeleistung sein? Wenn du ein Rezept willst, unterschreibt er den Wisch, nachdem er sich selbst von der medizinischen Notwendigkeit der Medikation überzeugt hat. DAS nämlich und nichts anderes bezeugt er mit seiner Unterschrift.

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ismiregal7777 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 19:47
@tenno5034

Ja dann mangelts doch schon an dem Punkt, dass er nicht mal zuhört.

Wieso das ansonsten noch unterlassene Hilfeleistung ist?
Es gibt Menschen deren ganzer Alltag von so etwas abhängig ist. Zum Beispiel bei Tourette. Der könnte ja dann zum Beispiel auch nur bedingt arbeiten.

Oder bei einem Krebspatienten kann sogar das Leben davon abhängig sein bzw wie lange er noch leben darf.

Bei mir ist es jetzt nicht ganz so dramatisch, aber nach der Situation hab ich mir halt die Frage gestellt, ob man das einfach so ausschlagen darf.
Zusätzlich als Vertretung des Arztes.

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Konntest du die Dauermedikamentation denn nachweisen?


ismiregal7777 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 19:33

Klar, aber soweit sind wir gar nicht erst gekommen, weil er meinte er darf das nicht.

Was faktisch gesehen falsch ist.

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