Darf das Ordnungsamt Taschen kontrollieren?
Letztens wurden meine Freunde und ich (alle minderjährig) vom Ordnungsamt kontrolliert und die beiden Beamten wollten zusätzlich zu unseren Personalien auch noch unsere Taschen kontrollieren. Es bestand jedoch keinerlei Grund für einen Verdacht (wir hatten weder Alkohol, Zigaretten o.ä. draußen) und somit haben wir uns zunächst widersetzt. Die Begründung des Ordnungsamts war "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme". Nun frage ich mich, ob das Ordnungsamt aus diesem Grund einfach so Taschen kontrollieren darf. Gilt "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme" als Grund für eine Kontrolle??
8 Antworten
Nein, das dürfen sie selbstverständlich nicht.
Nein. Da steht ganz eindeutig, dass sie dafür einen dringenden Grund haben müssen. Einen Tatverdacht.
Einfach mal so, als allgemeiner Jugendschutz... Nein.
Das ist der Grund. Kannst ja mal das nächste Mal wenn du einen siehst ihn fragen wenn du es nicht glauben kannst
Auf offener Straße eigentlich nicht, aber es ist möglich als Kontrolle für irgendein Fest oder Veranstaltung. Dieser Antrag kommt dann direkt von der Stadt im Sinne des Jugendschutzes.
Allgemeine Jugendschutzmaßnahme ist keine Begründung. Man darf euch und eure Habe nicht einfach so durchsuchen. Das ist ein starker Eingriff in deine Intimsphäre.
1. Personenkontrollen: Personalien, Durchsuchung und in Gewahrsam nehmen
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt das Ordnungsbehördengesetz, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den gleichen Voraussetzungen Personalien kontrollieren und feststellen dürfen wie Polizisten. Auch in anderen Landesgesetzen findet sich ein entsprechender Paragraph.
„Zur Abwehr von Gefahren oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann kontrolliert werden. Dann dürfen die Bürger angehalten und Personalausweise oder Reisepässe überprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs.
Und die Befugnisse reichen noch weiter: Hat jemand keinen Ausweis dabei und kann die Person auf andere Weise nicht identifiziert werden, ist auch eine Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen möglich. Eine Einschränkung macht der Verwaltungsrechtsexperte allerdings: „Wie bei Polizisten gilt auch hier: ohne Anlass keine Kontrolle und erst recht keine Durchsuchung.“
Auch Platzverweise darf das Ordnungsamt aussprechen und sogar Personen in Gewahrsam nehmen. „Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn sich Kinder oder Jugendliche ‚der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben’“, erklärt Hotstegs. Dann könnten Minderjährige in Gewahrsam genommen und den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt übergeben werden.
Das Ordnungsamt darf unter den gleichen Voraussetzungen wie die Polizei kontrollieren. Nur müssen diese Voraussetzungen erstmal vorliegen. Und das war ja offenbar nicht der Fall. "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme" reicht als Begründung jedenfalls nicht. Da könnte das Ordnungsamt ja jeden kontrollieren.
So und jetzt liest du deinen eigenen Beitrag nochmal.
Sinnerfassend dieses Mal.
Dafür muss ein Verdacht vorliegen. D.h. die Beamten müssen den Diebstahl beobachtet haben.
Ordnungsamt nicht nur als Behörde wahrgenommen werden dürfe, die gegen Falschparker und Raser vorgeht. Auch andere Aufgaben - etwa der Jugendschutz - müssten verstärkt werden.
zum Beispiel ob sie Zigaretten haben. Diese dürfen dann eingezogen werden.
Kannst du googeln
Die müssen trotzdem einen Verdacht haben. Einfach so ist nicht.
Das ist der Verdacht (siehe oben)
wenn ihr es alle nicht glauben könnt dann fragt beim nächsten mal die doch !!!!!
Deine Antwort hilft null weiter. Da steht nichts, was meine Frage beantwortet.
Nein darf es nicht, dazu müssten sie die Polizei verständigen und die dürften das
Stimmt nicht