Cannabis verbrennen in der Nähe der deutschen Grenze, sodass Rauch rüberweht, unerlaubte Einfuhr?

4 Antworten

Es ist immer wieder erstaunlich wie sehr Cannabis(geb)rauch die kreativen Ideen manches Nutzers erblühen lässt wie eine von Insektenmassen besuchte biologische Blumenwiese in der Sommersonne zu Nicht-Pandemiezeiten...

In der Realität würde eine solche Idee - wie Deine - vermutlich daran scheitern, dass die verwendeten "Hanfbestandteile" noch zu frisch und damit unbrennbar sind
oder nur abgeerntete Hanfbestandteile verbrannt werden sollen
oder es sich ohnehin (nur) um Nutzhanf handelt
oder es regnet
oder der eingesetzte Zollgrenzwachundschnüffelhund Euch eher am Hintern gepackt - als ein potenzieller Konsument auf der anderen Grenzseite inhaliert hat.

Hauptsache keinen Eintritt zahlen für`s Kopfkino.

Das Verbrennen von Cannabis in einem Feuer kann wohl kaum als Konsum ausgelegt werden, dieser wäre in der Öffentlichkeit auch in den Niederlanden nicht legal.

Von daher: kann man so machen, wäre aber schade drum.

In Deutschland wiederum ist der eigentliche Konsum nicht illegal, wohl aber der Besitz. Und Konsum ohne Besitz ist schwer zu verwirklichen.


wiki01  08.05.2021, 08:00
Und Konsum ohne Besitz ist schwer zu verwirklichen.

Nö, ist es nicht. Der Joint, an dem du gerade nuckelst, gehört zum straffreien Besitz, weil er direkt mit Konsum verbunden ist. Der zweite Joint in deiner Tasche aber nicht.

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aXXLJ  08.05.2021, 09:16
@wiki01

Ich denke, dass der Joint, an dem gerade genuckelt wird, nicht generell zu "straffreiem Besitz" gezählt werden kann, denn im Polizei-Kontrollfall würde er ausgemacht und beschlagnahmt werden und als Asservat für die Anzeige-Erstellung dienlich sein.
Eine mögliche Straflosigkeit des Konsums (dieses Joints) ist m.W.n. an die Bedingung einer nicht vorliegenden Verfügungsgewalt im Sinne von Besitz oder Herrschaft oder Bestimmungsrecht des Konsumenten über den Joint gekoppelt.

edit: Ich bin nicht Saul Goodman

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wiki01  08.05.2021, 09:21
@aXXLJ
 denn im Polizei-Kontrollfall würde er ausgemacht und beschlagnahmt werden

Das bestimmt. Weil sie es müssen. Aber strafbar ist das gegenwärtige Rauchen nicht.

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aXXLJ  08.05.2021, 09:28
@wiki01

Stimmt. Das ist Selbstschädigung. Der Jointstummel und sein Inverkehrbringer ist/sind der tatsächliche Verbrecher.

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Da der Konsum nicht unter Strafe gestellt ist, dürfte außer einer Einweisung in eine Klinik nichts weiter passieren.


Nikolai1989 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 08:43

Aber theoretisch sorgt der, der Fechtert doch dafür, das THC-Moleküle die Bundesrepublik betreten, oder nicht?

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Erstmal ist der Konsum/Verbrennen von Cannabis außerhalb eines Coffeshops oder außerhalb seiner eigenen Wohnung eh nicht erlaubt aber die deutsche Grenzpolizei kann dagegen nix machen