Mit Cannabis erwischt worden - wie wirkt es sich bei einer Bewerbung als Polizist aus?

6 Antworten

Und wenn die Anzeige fallen gelassen würde,

Anzeigen werden niemals gar nie nicht fallengelassen.

Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen

Für die Polizei ist das Bundeszentralregister entscheidend.

Es ist nicht auszuschließen, dass du mit deinem Verstoß in irgend einer Polizeidatenbank auftauchst.

Es ist nicht auszuschließen, dass man dich dazu befragt. Die Antwort auf die Frage nach BTM-Konsum solltest du dich vorbereiten.

Im Führungszeugnis würde das ohnehin nicht stehen, außer du kassierst dafür direkt mal eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder gar eine Freiheitsstrafe... was aber nicht passieren wird.

Du könntest also 5 mal von der Polizei angehalten werden und es könnte jedesmal nach § 31 BtMG eingestellt werden. Wird dem entsprechend niemals im Führungszeugnis stehen.

Allerdings gibt es ja noch das BZR. Da wird das sehr wahrscheinlich drin stehen.

Und zusätzlich hat die Polizei ja auch noch eigene Auskuftssysteme, in denen Vorgänge zu dir gespeichert werden. Unabhängig vom Verfahrensausgang (außer bei Freispruch). Also selbst eine Einstellung wg. mangelndem Tatverdacht ist dort dennoch gespeichert.

Also unabhängig davon, ob das im Führungszeugnis steht, wird die Polizei von dem Delikt wissen. Bei einer Bewerbung wird mehr abgefragt, als nur das Führungszeugnis. Inwiefern das deine Einstellungschancen einschränkt, kann ich nicht beantworten, da das der zuständige Sachbearbeiter entscheidet, ob du geeignet bist oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wahrscheinlich wirst du keine großen Chancen haben. Hier muss man ein wenig unterscheiden. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter drei Monaten finden im Führungszeugnis keine Erwähnung. Sollte deine Anzeige also eingestellt werden oder du bekommst Sozialstunden, dann landet es nicht dort.

ABER:

Es wird trotzdem ein Verfahren gegen dich geführt. Damit befindet sich dein Name schon mal im polizeilichen Datenbestand und dort bleibt er auch. Hierfür ist es erst mal völlig egal ob du verurteilt wurdest oder nicht. Du hast eine Straftat begangen und deshalb ist es völlig rechtens, dass du dort gespeichert wirst. Bei Erwachsenen bleibt das Ganze dann 10 Jahre drin stehen, bei Jugendlichen 5 Jahre. Vorrausgesetzt es kommt nichts neues dazu. Ansonsten verlängert sich das Ganze.

Wenn du dich nun bei der Polizei bewirbst wird der Polizist mit Sicherheit nach dir suchen und dich dementsprechend finden und sich die Akten ansehen. Er macht sich ein Bild von dir. Ist er der Meinung, dass es nur eine Jugendsünde war und du total reumütig reagiert hast, hast du vielleicht noch ne Chance. Wenn du aber der supercoole Macker warst, dem alles egal ist, dann natürlich nicht.

Es kann also sein, dass du Post bekommst und dich dazu rechtfertigen musst. Kannst du dann plausibel erklären, dass du es tierisch bereust und es nur ein Ausrutscher war, kannst du vielleicht trotzdem dort anfangen.

Beamtenrechtlich ist das kein Problem. Du bist (zumindest damit) nicht vorbestraft und kannst dich bewerben.

Deine charakterliche Eignung für den Dienst bei der Polizei kann und wird allerdings angezweifelt werden.

Eine Anzeige wird aber niemals fallen gelassen. Das ist umgangssprachlich und die meisten stellen sich darunter was falsches vor.

Das Verfahren wird möglicherweise eingestellt. Auch für die Einstellung gibt es Gründe. Hier wird es ggf die Geringfügigkeit sein und das steht auch so im BZR und den polizeieigenen Datenbanken.

Der Vorfall selbst wäre nichtmal das Problem. Das Problem ist deine Einstellung. Du kiffst ja weiter und bist auch der Meinung, dass du diese Position so vertreten könntest, weil du ja nicht zwingend mit BTM-Verstößen zu tun haben wirst.

Was ist denn das für eine abstruse Logik? Die Vergehen, die meine Abteilung nicht betreffen, ignoriere ich? Die Owis und Straftaten, die nicht in meinen unmittelbaren Aufgabenbereich fallen, verfolge ich nicht? Ich mache keine Kontrollen und Laser auch nicht, weil ich selbst schneller fahre als erlaubt?

Deine Gesinnung passt nicht! Und das wird die Einstellungskommission beim AC/SI (solltest du je soweit kommen) auch feststellen.

Gruß S.

Wenn die Anzeige fallen gelassen wurde, steht nichts im polizeilichen Führungszeugnis..

probier es, mehr als nein sagen können sie nicht und es gibt noch mehr Auswahlkriterien

wiki01  11.03.2020, 07:32

Eine Anzeige wird nicht fallen gelassen.

0