Bußgeldbescheid falsch?

4 Antworten

du kannst einspruch einlegen- aber wird wenig bringen.

Immerhin bist du in der Probezeit( wie lange hast du deinen Führerschein gehabt? 5 Monate = bravo, bist du stolz drauf? ) mit 0,7 Promille erwischt worden- da , du angehalten worden bist- gibt es da einen ganz einfachen grund ( wann halten Polizeiautos jemand auf? wenn was aussergewöhnlihc ist am Fahrstihl oder es eine Gefärdung vor lag) -- gefärdung .

Damit wäre der Sprung auf 1000 € zu beantworten.

alles andere ist ja gleich geblieben bei 0,7 promille in der Probezeit= 500€ 2 Punkte und 3 Monate fahrverbote.

bei über 0,5 P wirst du auch bald Post bekkommen zwecks MPU und Aufbauseminar ( das kostet auch nochmal etwas mehr wie 1000 € )


Marcrathw 
Beitragsersteller
 08.06.2023, 14:48

Ich wurde nicht angehalten sondern dort lag ein Mann am Graben daher hatte ich die angerufen

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Raven751  08.06.2023, 15:00
@Marcrathw

Wie Du erwischt wurdest, ist egal.

Matrix hat korrekt geantwortet. Als Wiederholungstäter bekommt Du genau die Strafe, die Du und gepostet hast.

Außerdem musst Du mit einer MPU rechnen.

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matrix791  08.06.2023, 15:11
@Marcrathw

in dem BEscheid steht " angehalten"

aber malö ne Frge- die ich mir jetzt stelle. Du fährst also besoffen auto , hast mit 0,7 auch wirklich eintrübungen in der Wahrnehmung- und absolut durch zufall- erkennst du auch noch einen Mann im Graben ?

hattest du ihn eventuell, dahin befördert -eventuell hatte er einen Schreck bekommen- als du vorbei gefahren bist und er ist umgefallen. ? Wäre auch eine Gefärdung und würde den Sprung von 500 auf 1000 erklären

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Der Text des Vorwurfes dürfte lauten:

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *).,.. mg/l.
- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

Die Trunkenheit aus 2020 steht wohl noch im FAER (Fahreignungsregister). Daher liegt hier ein Zweitverstoß vor.

Die Probezeit hat nichts mit der Geldbuße zu tun.


Marcrathw 
Beitragsersteller
 08.06.2023, 14:49

Ja, aber damals hatte ich noch kein Führerschein und keine Fahrerlaubnis also dürfen die das gar nicht anrechnen. Also hab ich in der Probezeit nur ein A Verstoß begangen.

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AntonAntonsen  08.06.2023, 14:53
@Marcrathw
Die Probezeit hat nichts mit der Geldbuße zu tun.

Egal, ob du eine Fahrerlaubnis hattest oder nicht, du hast eine Straftat nach § 315c bzw. 316 StGB begangen und die wurde im FAER eingetragen. Allein darauf kommt es an. Daher liegt jetzt vollkommen unabhängig von der Probezeit ein Zweitverstoß vor.

Es steht dir natürlich frei Einspruch einzulegen, aber ich denke nicht, dass der etwas bringt.

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Marcrathw 
Beitragsersteller
 08.06.2023, 14:54
@AntonAntonsen

Also mit den 1053,50€ Strafe 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot leben

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Bei einem Zweitverstoß sind 1000,-€, 3 Monate Fahrverbot und zwei Punkte die Regelstrafe.


Marcrathw 
Beitragsersteller
 08.06.2023, 14:50

Ja aber Ich habe in der Probezeit nur einen a verstos begangen

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Antitroll1234  08.06.2023, 14:55
@Marcrathw

Na und? Du bist wiederholt unter Alkoholeinfluss gefahren, 1.000,-€, 3 Monate und zwei Punkte.

Alles weitere bezgl. Probezeit folgt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, dies hat eh die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung für dich zur Folge.

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Ich wusste nicht was daran falsch sein sollte. Die passenden Normen haben sie dir auch dazugeschrieben.

Du kannst aber immer noch einen Anwalt hinzuziehen, der aber auch nicht gratis arbeitet.