Busfahrer „verbietet“ mir das Rauchen BEVOR ich einsteige?

2 Antworten

Der Busfahrer übt zwar für den Betreiber das Hausrecht aus, dieses wird aber durch die Beförderungspflicht im ÖPNV eingeschränkt, wenn man den Fahrpreis bezahlt hat. Der Fahrer darf dich nur ausschließen, wenn eine ordnungsgemäße Beförderung gefährdet ist (z.B. Randaliere) oder du eine unzumutbare Belästigung für andere Fahrgäste darstellst. Eine einfache Geruchsbelästigung durch Rauchen wird dazu im Regelfall nicht genügen. Unangenehme Gerüche müssen im ÖPNV bis zu einem gewissen Grad erduldet werden.

Ob das rechtens ist, ist eine andere Frage. Er darf dir das einsteigen verbieten, da er das Hausrecht hat.


Topses  22.03.2023, 07:41

Nein, ohne Grund darf er keinem das Einsteigen in den Bus verbieten (Beförderungspflicht).

Und das jemand vor dem Einsteigen geraucht hat, ist zu 100% kein Grund ihn von der Beförderungspflicht auszuschließen.

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