Bitte schnelle Antwort. Gibt Polizei beschlagnahmten Grinder zurück?

3 Antworten

Gute Frage.

Erstmal wäre zu klären, ob es zu einer Beschlagnahme und ein Strafverfahren kommt, was zur Verurteilung führt. Der Richter sollte dann entscheiden, dass dieses Zeug eingezogen und vernichtet werden muß.

Kommt es zu keiner Verurteilung wegen Besitz von Drogen, sollte eine Entscheidung getroffen werden und dem Eigentümer müssen per Beschluss die Drogen abgenommen werden. Das passiert aber gar nicht mit Beschluss, zB geringe Mengen.

Einziehung von Drogen könnten gm § 33 Abs. 2 BtM geschehen.

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/einziehung-von-drogen-3145197

Wer also straffrei aus einem Verfahren ohne Verurteilung und Bußgeldbescheid herauskommt, sollte sein Eigentum zurückfordern.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

BVBDortmund  10.01.2022, 13:34

Es könnte dann nicht mehr straffrei sein, weil wenn geringe Mengen gefunden wurden und dann ausgehändigt, kann eine andere Entscheidung getroffen werden, es kann verurteilt werden, wenn die Polizei das Zeug herausgeben mußte.

https://dejure.org/gesetze/BtMG/33.html

Es kommt dann soweit, das der Eigentümer von Drogen nicht die Wache mit seinen Drogen verlasen kann, sondern das nächste Strafverfahren mit Aussicht auf Verurteilung bekommt.

Geringe Mengen sind nicht straffrei !!!!

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Der wird erstmal ins Labor geschickt, dort wird überprüft ob & wieviel Cannabis damit gegrindet wurde (ob THC oder CBD das wird überprüft).

Dann darfst du dich iwann per Aussage dazu äussern oder du lässt es bleiben & wirst gefragt, ob du der Beseitigung des Grinders freiwillig zustimmst oder du ihn wieder haben möchtest (wenn kein Straftatbestand dadurch vorliegt), da spielen die Polizeibeamten gerne mal ein wenig rum.

Wenn der passende Richter das auf den Tisch bekommt kann er auch eine Vernichtung anordnen..

Der Wunsch das wieder zu bekommen könnte für das Gericht auch bedeuten, dass du weitermachen willst, denn zu was sonst willst du ihn zurück?