Autofahren nach "alkoholfreiem Weizen-Grapefruit-Mix"?
Hallo :-)
Wie die Frage schon sagt, wollte ich fragen, ob man nach einer Dose "alkoholfreiem Weizen-Grapefruit-Mix" einer bekannten deutschen Biermarke noch Auto fahren kann oder eben nicht.
Bin mir unsicher, ob alkoholfrei wirklich alkoholfrei heißt; ich trinke nie, wenn ich noch fahren muss und bin ohnehin sehr zurückhaltend mit Bier und ähnlichem.
Danke & Grüße :-)
4 Antworten
Darf man Auto fahren nach "alkoholfreiem Weizen-Grapefruit-Mix"?
Ich habe mir vor ein paar Jahren einen Alkoholtester mit einer Genauigkeit gekauft, welche jenen von Polizeigeräten entspricht - mit Brennstoffzelle, nicht mit Halbleitersensor wie dieser Spielzeugkram, welchen man billig an der Kasse von Conrad oder ATU findet. Hierbei zeigte sich: Eine normale Halbe (500 ml, 5 %, also bei einer Dichte von Ethanol von etwa 0,8 kg/m³ etwa 20 Gramm Alkohol) resultiert bei mir grundsätzlich in etwa 0,2 Promille - wiege 80-85 kg auf 187 cm. Je weniger man wiegt, desto mehr wird´s.
Von daher: Die etwa 10 Gramm Alkohol Deines Radlers (500 ml, 2,5 %) sind nicht der Rede wert. Man baut pro Stunde rund 0,1 Promille ab.
EDIT: Gerade lese ich: Du willst ja sogar ein praktisch alkoholfreies Radler trinken. Obiges gilt also in verschärfter Ausführung. Kein Gerät wird das messen können.
Besten Dank. Leider habe ich diesmal unpräzise gelesen. :/
" Alkoholfrei " heisst nicht 0,0 % Alkohol .
So darf man auch Getränke nennen die das tatsächlich enthalten.
Wenn du sicher sein willst keinen Alkohol zu trinken musst du auf 0,0 % Alkohol oder " ohne Alkohol "achten,das es auf dem Produkt / Verpackung steht.
Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich. [1] [2]
In der Umgangssprache wird oftmals irrtümlich der Ausdruck antialkoholisch (bedeutet: gegen Alkohol) verwendet, der von dem Begriff Antialkoholiker abgeleitet wird.
Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall. [3] Bei Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 % vol durch natürliche Gärung enthalten. [4]
Alkoholfrei heißt Alkoholfrei.
Nur wenn "0,0 %" drauf steht, ist ein Bier oder Radler tatsächlich vollkommen alkoholfrei.
Ja, kannst du. Alkoholfrei heisst weniger als 0.5% Alkohol. Sehr reife oder überreife Früchte können da deutlich mehr enthalten.
Herzlichen Dank für diese sehr gute Antwort. Informativ, persönlich, sprachlich gut - das ist nicht nur zweckmäßig, sondern auch so formuliert, dass man gern liest.