Anzeige wegen Körperverletzung was kommt auf mich zu. Keine Vorstrafen?
also jemand hat mich geschubst und danach habe ich meine Zigarette auf seine Haare geworfen dann hat er mich wieder geschubst und dann habe ich ihm eine Faust gegeben dann wurden wir schon auseinander gezogen. War das Notwehr von mir und denkt ihr das wird eingestellt?
4 Antworten
hängt davon ab, wie weit der andere verletzt worden ist,bis 21 zählt Jugendstrafrecht
Das war keine Notwehr! Der Richter wird über das Strafmaß entscheiden.
Für mich wars auch Notwehr, irgendwie musste er doch die Schubserei verhindern. Wär ja noch schöner wenn man sich gegen einen Angriff wehren dürfte.
Und eine Faust ist kein unangemessenes Mittel.
Eine Faust ist sehr wohl unangemessen gegen einen Schubser! Auch kann ein Schubser keinesfalls als "Angriff" bezeichnet werden. Kein Richter wird im vorliegenden Fall Notwehr sehen.
Schubsen kann sehr wohl gefährlich sein weil der Geschubste stürzen und sich schwer verletzen kann, bei sowas hats schon Tote gegeben sie waren nur unglücklich gefallen.
Ein Schubser kann nicht als Angriff gesehen werden? Selbst wenn eine Person bedrohlich auf einen zu kommt und man sich vor einem Schubser oder Schlag wehrt, KANN das schon Notwehr sein.
Es geht hier definitiv nicht um einen Schlag, sondern um einen Schubser.
All das ist aber nicht passiert, es war ein Schubser ohne Folgen. Sonst hätte der Fragesteller dies sicher geschrieben. Man kann somit nicht von hätte, könnte, wollte ausgehen.
Das wird der richter entscheiden.
Höhestens Sozialstunden
Wieso war es keine Notwehr?