Alkohol an Minderjährigen verkauft?
Hallo!
Vorab:
Ich weiß, ich bin selber schuld. Ich weiß, dass ich besser kontrollieren hätte sollen und und und… werde ich in Zukunft besser machen und mehr drauf achten
Ich habe einen jugendlichen Alkohol verkauft, da ich durch sein Aussehen dachte er sei bereits volljährig. Ich arbeite in einem Supermarkt, wo es sehr stressig ist, da es direkt in einer Bahnstation ist und arbeite noch nicht lange dort. Gestern kamen zwei Polizisten in die Filiale und haben durch meinen Kollegen meinen Personalien aufgenommen, da ich bereits auf dem Heimweg war. Mich würde es einfach interessieren, was mich jetzt erwartet. Ich war noch nie polizeilich Auffällig oder sonstiges und auch ist mir sowas noch nie passiert bis jetzt.
Bitte einfach normal antworten, mir ist bewusst, dass ich einen Straftat begangen habe.
Muss dazu noch sagen, dass ich noch im 3 monatigen Probezeit bin und nur als Aushilfe tätig bin. Bin in einem Monat wieder weg.
Update Leute: Habe „nur“ eine Abmahnung bekommen, da ich selber noch relativ jung bin, polizeilich derartig noch nie aufgefallen bin und selbst Schülerin bin.
Wie alt war der Jugendliche und was für Alkohol hast du verkauft?
Ich glaube der Junge war 17 und es war eine kleine Flasche Eristoff Ice.
6 Antworten
... mir ist bewusst, dass ich einen Straftat begangen habe
Nein, das war keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die kann zwar theoretisch mit einem Bussgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden, in deinem Fall (erstes Mal und dann auch noch fahrlaessig) duerfte es aber wohl hoechstens im niedrigen dreistelligen Bereich liegen, wenn ueberhaupt.
Wie dein Chef aber damit umgeht, wird hier niemand sagen koennen.
Das wird einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Hier liegen die Bußen i.d.R. bei 1.000,-- €.
Allerdings wird das an die Gewerbeaufsicht gemeldet und im Wiederholungsfall bekommt Dein Arbeitgeber mächtig Probleme.
Ich glaube der Junge war 17 und es war eine kleine Flasche Eristoff Ice.
Da man ab 16 schon Bier trinken und erwerben darf und das genannte Getränk auch ungefähr den gleichen Alkoholgehalt hat wird da meines Erachtens nichts hinterherkommen. Bitte beachten die Antwort ist ohne Gewähr
Ja klar. Mein Kommentar bezieht sich aber auf deinen ersten Satz.
Tja ich würde mal sagen es dauert kein monat mehr bis du weg bist Alkohol an minderjährigen zu verkaufen damit versteht man kein spaß
Hm.... rausreden kannst du vergessen, wenn die kamerabilder haben. Falls nicht, könnte ein Anwalt es anders auslegen, zb die haben einen ü 18 gefragt ob er das kauft oder sowas.
Aber im Normalfall, Gast du bald Sommerferien.
Der Alkoholgehalt spielt allerdings ueberhaupt keine Rolle. Mischgetraenke mit Wodka duerfen nur an Personen ab 18 verkauft werden.