Darf man Nacktbilder und intime Videos auf Snapchat von unter 18jährigen Mädels kaufen oder nicht?

2x nein 90%
1xja 1xnein 10%
2x ja 0%

20 Stimmen

4 Antworten

1xja 1xnein

Der Verkauf ist für sie nicht strafbar

Der Kauf dagegen schon !


Wikifreak  06.08.2024, 14:35

Auch der Verkauf von Jugendpornografie ist strafbar.

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Repwf  06.08.2024, 15:38
@Wikifreak

Dann würde mich der Paragraf interessieren der angewendet wird

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Wikifreak  06.08.2024, 16:22
@Repwf

§ 184c Abs. 1 StGB: "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 2. es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen, [...] 4. einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt [...] um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen."

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2x nein

Nein natürlich nicht.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
2. es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3. einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
(5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
(6) § 184b Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.
2x nein

Heyho,

Nein, der Besitz und Erwerb von Kinderpornografischen Inhalten ist strafbar.

Sollte es sich hierbei um Konsum handeln, dann ist dieser straffrei. Durch Deine Ausdrucksweise setzt Du aber einen Besitz voraus. Hier die Rechtsfassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

xXTevlonXx  05.08.2024, 13:43

In seinem Falle wäre das aber der § 184c, sofern die Mädchen zwar unter 18, aber über 14 Jahre alt sind. -> Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

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Inkognito-Nutzer   05.08.2024, 13:42

Sollte es sich hierbei um Konsum handeln, dann ist dieser straffrei.

Wie ist das gemeint?

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2x nein

Ich gehe einmal davon aus, dass wir hier über jugendpornografische Bilder und Videos sprechen. Also auf denen Personen zwischen 14 und 17 Jahren abgebildet sind.

Der Erwerb und Besitz sind strafbar gemäß § 184c StGB.

Der Verkauf ist auch dann illegal, wenn die Verkäufer selbst auf den Bildern und Videos zu sehen sind. Weil hier Gewerbsmäßigkeit vorliegen wird, sind wir sogar bei einer erhöhten Mindeststrafe von 3 Monaten. Wobei bei dem minderjährigen Täter natürlich Jugendstrafrecht Anwendung finden würde.

Ich muss nicht nur der Strafbarkeit wegen davon abraten. Eine beliebte Masche ist es, entweder gar keine Fotos zu senden, oder nach Versand einiger Fotos den Käufer zu erpressen und mit einer Strafanzeige zu drohen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist