Zina?

2 Antworten

Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ja, sich selbst sexuell zu befriedigt ist haram.

Siehe Sure 23 Vers 5- 7:

diejenigen, die ihre Keuschheit bewahren

außer mit ihren Frauen oder den ˹Sklavinnen˺ in ihrem Besitz, denn dann sind sie frei von Schuld

wer aber darüber hinaus strebt, der ist der Übertreter.

Und siehe Sure 24 Vers 33:

Und diejenigen, die nicht die Mittel haben, zu heiraten, sollen keusch bleiben, bis Allah sie aus Seiner Großzügigkeit reich macht. Und wenn einer dieser Sklaven in eurem Besitz einen Vertrag wünscht, um sich freizukaufen, dann macht es ihm möglich, wenn ihr Gutes an ihm findet. Und gebt ihnen etwas von Allahs Reichtum, den Er euch gewährt hat. Zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution für euren eigenen weltlichen Gewinn, während sie keusch bleiben wollen. Und wenn jemand sie dazu zwingt, dann ist Allah nach einem solchen Zwang gewiss allverzeihend und barmherzig zu ihnen.

Beweis aus der Sunnah:

ʿAbdallāh überlieferte:

„Wir waren zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu uns: „O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 60/Hadithnr. 5066]

Aber Allahu Alem

Woher ich das weiß:Recherche

Silicium58  23.07.2024, 10:09
diejenigen, die ihre Keuschheit bewahren
außer mit ihren Frauen oder den ˹Sklavinnen˺ in ihrem Besitz, denn dann sind sie frei von Schuld

Also solange man nur seine wehrlosen Sklavinnen bespringt, ist alles bestens und halal?

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muslima61  23.07.2024, 15:36
@Silicium58

wehrlos? Ich glaube du hast nicht richtig weiter gelesen

'Zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution für euren eigenen weltlichen Gewinn, während sie keusch bleiben wollen. Und wenn jemand sie dazu zwingt, dann ist Allah nach einem solchen Zwang gewiss allverzeihend und barmherzig zu ihnen.'

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Silicium58  23.07.2024, 17:21
@muslima61

Ich habe das gelesen.

Dort steht, dass Sklavinnen nicht dem Geschlechtsverkehr gegen Geld zugeführt werden dürfen, wenn sie keusch leben wollen (ansonsten schon).

Dort steht nicht, dass der Sklavenhalter nicht ran dürfe. Für den gilt, dass er frei von Schuld wäre, wenn er mit seiner Sklavin schläft.

Vielleicht hast du das nicht gelesen. Oder nicht verstanden.

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Nein ist es nicht. Zina ist jeder außereheliche Verkehr. Der voreheliche und der ehebrecherische. SB ist kein Verkehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid