Wie würde der Prozess (Missbrauch) enden?

4 Antworten

Das hängt einzig und allein von der Glaubwürdigkeit der Aussagen ab.

Falls keinerlei Spuren von Gewalt festgestellt werden, steht das Gesetz schon mal auf Seiten des Mannes.


KuschelMitMir 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 18:38

Wurde das nicht gekippt weil eine Vergewaltigung fast nicht nachweisbar ist?

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Still  22.07.2024, 18:40
@KuschelMitMir
fast nicht nachweisbar

Das klingt wiederum danach, dass sie doch stattgefunden hat?!

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KuschelMitMir 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 18:41
@Still

Naja wie sollte man so etwas zweifelsfrei nachweisen? Genauso unmöglich wie zweifelsfrei nachzuweisen dass es einvernehmlich war.

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Naseneinrad  27.07.2024, 13:59
@KuschelMitMir

Daher sagt das Gesetz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ist teilweise natürlich ein großes Problem für die Opfer - wenn Missbrauch wirklich stattfindet. Aber auf der anderen Seite kann man auch nicht jemanden, der vorher nie auffällig wurde, einfach ins Gefängnis stecken, weil eine unbewiesene, möglicherweise falsche Aussage gegen ihn vorliegt.

Allerdings muss man schon sagen, dass viele Täter nie belangt werden, weil es eben meist keine eindeutigen Beweise gibt. Falschaussagen gegen Unschuldige kommen unterm Strich wohl deutlich seltener vor. Trotzdem halte ich den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" für richtig.

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Am nächsten Morgen steht die Polizei vor der Tür des Mannes und verhaftet ihn wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs (gibts das bis 16 noch?).

Nein, gibt es nicht. Mit 16 ist sie kein Kind mehr.

Und so läuft das auch nicht, nebenbei.

Wie würde der Fall vermutlich ablaufen oder ausgehen?

Es wird Aussage gegen Aussage stehen und dann kommt es auf die einzelnen Beweismittel an.

Im Zweifel für den Angeklagten, dem man nicht nachweisen kann, dass der Sexualakt gegen ihren Willen stattgefunden hat.


KuschelMitMir 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 18:37

Sicher dass es im Zweifel FÜR den Angeklagten ist in dem Fall? Wurde das nicht gekippt weil eine Vergewaltigung fast nicht nachweisbar ist?

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Wenn das Mädchen der Meinung ist, es handelt sich um eine Vergewaltigung, war sie sicher beim Arzt und hat sich untersuchen lassen. Wenn dann die entsprechenden Spuren zu finden sind, steht es eben nicht nur "Aussage gegen Aussage". Zudem der Richter die Aussagen durchaus einzuschätzen weiss.

Wer sollte ihn denn in diesem Fall der Vergewaltigung angezeigt haben? Ab 14 Jahren duerfen Minderjaehrige Sex haben.

Es gaebe eine aerztl. Untersuchung, evtl. Zeugenaussagen, etc. - Ende spekulierbar.


KuschelMitMir 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 18:39

Also nach Willkür des Richters? Unangenehm

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Chocolate2000  22.07.2024, 18:46
@KuschelMitMir

I.d.R. laesst sich keine Frau lammfromm vergewaltigen, und daher sind meistens auch koerperliche Spuren zu finden. Dann duerfte auch das Verhaeltnis der beiden Parteien zueinander vor diesem "Vorfall" eine Rolle spielen. Kannte man sich? War man ein Paar? Ist er ueber eine Fremde hergefallen? Etc.,etc.

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