Wie wird über Beschneidungs-OP entschieden?
Hallöchen, meine Mum will, dass mein kleiner Bruder beschnitten wird, aber mein Stiefvater (er ist der leibliche Vater von meinem Bruder) will das nicht. Wie wird da jetzt entschieden was gemacht wird?
was is der grund für die beschneidung?
Ich weiß es nicht
wenn es gesundheitliche gründe gibt is das durchaus richtig und sinnvoll
ansonsten schwachsinn
Ich sage es zum xten mal, ich bin nicht die, die es entscheidet
4 Antworten
Dein Bruder wird nicht beschnitten, da beide sorgeberechtigten Eltern in die OP einwilligen müssen. Wenn nicht beide damit einverstanden sind, kann sie nicht legal stattfinden. In DE kann jeder sorgeberechtigte Vater die Beschneidung seines Sohnes verhindern, was ich auch gut und richtig finde. Väter sind keine Elternteile zweiter Klasse.
Das kann ich leider bestätigen. Theoretisch hatten bei mir beide Eltern das Sorgerecht gehabt, auch wenn wir die meiste Zeit bei der Mutter lebten. Unser Vater hatte angeblich nichts von der Beschneidung gewusst und auch nicht zugestimmt. Trotzdem wurde es gemacht. In diesem Jahrtausend. Trotz Protests des Patienten aber wenn die Mutter ihren Wunsch genug Nachdruck verleiht interessiert das manche Ärzte wenig.
Verabschiedet euch von der Illusion, dass alle Ärzte streng nach ihrem hippokratischen Eid leben.
Bei meinen Neffen musste der Vater jahrelang sogar beim Zahnarzt mitreden und da wurde auch durchaus gefragt, ob das Sorgerecht nur bei einer Person liegt.
Es mag ja Ausnahmen geben. Möglicherweise ein Zahnarzt, der solch eine Mutter kannte.
Es gibt zwei Möglichkeiten.
- Gar nicht, so lange er nicht zustimmt.
- Der Arzt weiß nichts von der Ablehnung des Vaters und vertraut den Worten der Mutter.
Bei alleinerziehungsberechtigten gibt es keine 2. Unterschrift.
Besteht bei einem Eingriff ein nicht unbedeutendes Risiko, ist eine Ermächtigung auch des nicht erschienenen Elternteils erforderlich. Das ist der Fall, sobald der Eingriff oder die Behandlung ein ausführliches Beratungsgespräch voraussetzt. Der Arzt hat hier eine Fragepflicht. Er muss sich erkundigen, ob und inwieweit der mit dem Kind erschienene Elternteil berechtigt ist auch für den Abwesenden zu handeln. Hat er keine anderweitigen Erkenntnisse, darf er aber auf die wahrheitsgemäße Auskunft des anwesenden Elternteils vertrauen und muss keine weiteren Nachforschungen anstellen. Weiß der Arzt dagegen, dass die Eltern in einem Punkt unterschiedliche Ansichten vertreten, darf er nicht auf eine Bevollmächtigung vertrauen.
Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen der Beschneidung zustimmen. Daher ist die Frage: Hat dein Stiefvater das Sorgerecht für seinen Sohn?
da es eine genitalverstümmelung ist und wie es aussieht kein medizinischer grund vorliegt, wird es keine beschneidung geben.
Das hofft Man(n) immer.
Ärzte fragen nicht danach ob die Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder nicht.
Tritt Mutter so auf, als hätte sie das alleinige Sorgerecht, machen Ärzte es/alles ohne das ein Vater seine Zustimmung gegeben hat.
Es ist durchaus denkbar dass eine Mutter - arrogant, übergriffig und eigenmächtig - über das künftige sexuelle Gefühlsempfinden eines Kindes bestimmt.