Wie kann das Finanzamt die von Prostituierten gemachten Steuerangaben überprüfen?
2 Antworten
(Selbstständige) Prostituierte sind Gewerbetreibende und unterliegen den gleichen Aufzeichnungspflichten wie andere Gewerbetreibende auch. Auch Betriebsprüfungen sind denkbar
Es hat sich aber in der Praxis ein Verfahren etabliert, nach dem durch Bordellbetreiber tagespauschalisierte Steuern für die Prostituierten entrichtet werden. Damit wird selbst bei falschen Angaben das Steueraufkommen sicherer
So wie die Angaben aller Steuerzahler. Wenn etwas nicht plausibel ist, dann wird das Finanzamt nachfragen. Jede Prostituierte oder Gewerbetereibende kann/sollte/muß über die Elster eine Anlage EÜR einreichen. Dort werden Einnahmen und Ausgaben ganz normal eingetragen. Das Programm errechnet von selbst die Steuerschuld/Rückzahlung. Meistens stimmt das auch mit der anschließenden Erhebung überein.
Gilt dies auch für Prostituierte, die nicht in Bordellen arbeiten?