Wie kann das Finanzamt die von Prostituierten gemachten Steuerangaben überprüfen?

2 Antworten

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(Selbstständige) Prostituierte sind Gewerbetreibende und unterliegen den gleichen Aufzeichnungspflichten wie andere Gewerbetreibende auch. Auch Betriebsprüfungen sind denkbar

Es hat sich aber in der Praxis ein Verfahren etabliert, nach dem durch Bordellbetreiber tagespauschalisierte Steuern für die Prostituierten entrichtet werden. Damit wird selbst bei falschen Angaben das Steueraufkommen sicherer

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Jarra002 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 22:10

Gilt dies auch für Prostituierte, die nicht in Bordellen arbeiten?

iF3lix  14.09.2024, 22:14
@Jarra002

Das Verfahren findet da keine Anwendung, da es niemanden gibt der sie erheben könnte. Die Aufzeichnungspflichten bestehen natürlich dennoch. Straßenprostitution kann deshalb anfällig für Steuerhinterziehung sein.

So wie die Angaben aller Steuerzahler. Wenn etwas nicht plausibel ist, dann wird das Finanzamt nachfragen. Jede Prostituierte oder Gewerbetereibende kann/sollte/muß über die Elster eine Anlage EÜR einreichen. Dort werden Einnahmen und Ausgaben ganz normal eingetragen. Das Programm errechnet von selbst die Steuerschuld/Rückzahlung. Meistens stimmt das auch mit der anschließenden Erhebung überein.