Was für Strafen drohen einem, wenn man sich in der Öffentlichkeit bloßstellt?
Also, wenn ich 19/w nackt in die U-Bahn einsteige und tanze. Oder wenn ich überall nackt herumgehe.
Kommen Geldstrafen auf mich zu? Wie reagieren Passanten auf soetwas?
8 Antworten
Guten Tag!
Nackt sein selbst erfüllt erstmal keinen Straftatbestand. Es gibt zwar den Tatbestand des Exhibitionismus nach § 183a Abs. 1 StGB, es handelt sich aber um ein Männerdelikt. Es wäre erst eine Straftat nach § 183a StGB, wenn dabei sexuelle Handlungen praktiziert werden. Darunter fällt der Beischlaf oder ähnliche Handlungen wie die Selbstbefriedigung, sprich alle Handlungen mit sexuellem Charakter, gemessen am äußeren Erscheinungsbild nach Art, Dauer und Intensität.
Allerdings wäre das Herumlaufen, tanzen etc. ohne Kleidung in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit nach § 118 Abs. 1 OWiG einzustufen. Passanten fühlen sich gegenüber nackte Menschen in der Öffentlichkeit durchaus belästigt (Stichwort: Sittlichkeitsgefühl). Eine solche Handlung kann nach § 118 Abs. 2 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ausnahme besteht, wenn es sich um einen gekennzeichneten Bereich handelt, an dem Personen nackt sein dürfen (z.B. FKK-Strand). In dem Fall wäre es kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ich würde dir das auf jeden Fall abraten. Es gibt nur wenige Leute die das positiv aufnehmen. Eltern mit Kindern werden sich vermutlich und auch verständlich sofort beschweren. Außerdem ist das Erregung Öffentlichen Ärgernisses.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Ja Nackt rumlaufen wird als Sexuelle Handlung bewertet.
Wenn sie nackt in der U Bahn tanzt? Kann jch dann auch meine Kinder in den Stripclub mitnehmen da ist ja dann auch nichts sexuelles?
Eine sexuelle Handlung wäre Sex, Masturbation etc.
Nackt tanzen ist keine sexuelle Handlung, da tanzen die Handlung ist und tanzen nichts sexuelles ist.
Daher keine Erregung öffentlichen Ärgernisses; sondern eine Ordnungswidrigkeit nach 118 OwiG
Das wäre ein Verstoß gegen das JuSchG. Ganz andere Baustelle!
Wenn eine Frau nackt in der U Bahn tanzt ist das sehr wohl eine sexuelle Handlung. Was hab ich anderes im Stripclub?
Tanzen ist eine sexuelle Handlung?
Dann kannst du mir garantiert ein Aktenzeichen nennen, unter dem das vom Gericht so eingestuft wurde. Ich bin gespannt!
Nein, nackt rumlaufen ist an sich klar keine sexuelle Handlung.
Münchener Kommentar zum StGB (Rn. 4):
Der sexuelle Bezug muss nach dem äußeren Erscheinungsbild erkennbar sein: Handlungen wie unbekleidetes Baden oder Sonnen, provozierendes nacktes Auftreten als „Flitzer“ in einem Fußballstadion oder Urinieren sind keine sexuellen Handlungen und werden schon deshalb von § 183a nicht erfasst
Schönke/Schröder StGB-Kommentar (Rn. 3):
Hierfür ist eine objektive Sexualbezogenheit im äußeren Erscheinungsbild erforderlich. Bloße Nacktheit und Ausziehen der Kleidung genügt nicht. Auch der bloße Anschein einer sexuellen Handlung ist nicht ausreichend.
Systematischer Kommentar zu StGB (Rn. 2):
Von einer sexuellen Handlung kann auch im Sinne dieser Vorschrift nur dann die Rede sein, wenn das Verhalten objektiv eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist. Daran fehlt es beim schlichten Entblößen der Geschlechtsorgane.
Reines Tanzen ist keine sexuele Handlung, es fehlt jeder Bezug zur Sexualität. Weniger eindeutig wird es, wenn das Tanzen geschlechtsbetont ist, das lese ich aber aus der Frage nicht heraus.
Münchener Kommentar § 184h Rn. 3:
Eine sexuelle Handlung liegt vor, wenn die Handlung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen Bezug zu Sexualität aufweist.
Kindhäuser § 184h Rn. 2:
Sexuell ist eine Handlung, die das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat.
Lackner/Kühl/Heger Rn. 2
Sexuelle Handlung ist jede menschliche Handlung, die entweder schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist, dh objektiv geschlechtsbezogen erscheint oder die bei mehrdeutigem äußerem Erscheinungsbild (...) durch die Absicht motiviert ist, sich selbst oder einen anderen geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen.
Beachte außerdem § 184h StGB:
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind (...)
- Die Fragestellerin ist weiblich und 2. es fehlt dafür das Merkmal der sexuellen Handlung.
Ob sie weiblich ist ist egal es geht mir ja nicht um §183 sondern um §183a
Nackt tanzen sehe ich schon als Sexuelle Handlung. Aber wenn du glaubst dass das nichts schlimmes ist können wir ja auch Stripclubs für Minderjährige öffnen.
Du hast den § 183a StGB entweder nicht richtig gelesen oder Du hast ihn nicht verstanden.
Passanten könnten die Polizei rufen und die Polizei kann zum einen ein Platzverweis erteilen und zum anderen eine Anzeige schreiben. Wäre wohl § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Ein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt es nicht. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) untersagt allerdings die Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. FKK im Wald oder am Strand ist also erst einmal nicht grundsätzlich verboten, kann aber untersagt werden.
Nackt in der U-Bahn tanzen wird wohl ein Verstoß gegen § 119 OWiG sein.
§ 118 OWiG kommt auch in Betracht.
Also würde es eine Geldstrafe geben.
Nein, keine sexuelle Handlung.